Stellungnahme: Das Gewalthilfegesetz, ein trojanisches Pferd

Gesetz soll Frauenhäuser für Männer öffnen

Am 27. Januar 2025 fand im Bundestag die Anhörung zum Gewalthilfegesetz statt, das die Fraktionen von SPD und Grünen einen Monat zuvor im Parlament eingebracht hatten. Die Regierungsfraktionen behaupten, ihr Gesetz trage zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bei. Es diene also der Umsetzung des völkerrechtlichen Übereinkommens Istanbul-Konvention.

Doch das Gegenteil ist der Fall, das Gesetz läuft der Istanbul-Konvention zuwider, wie die Stellungnahme der Initiative Geschlecht zählt detailliert belegt. Es würde nämlich auch Männern einen Rechtsanspruch auf Zugang zu Frauenhäusern sichern und so weiterer Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder Vorschub leisten.

Das Gesetz ist ein trojanisches Pferd

Das sog. Gewalthilfegesetz wird als Vehikel genutzt, um konkret für die Hilfe bei und den Schutz vor Gewalt festzuschreiben, was mit dem Gesetz zur „Selbstbestimmung des Geschlechts“ (SBGG) grundsätzlich eingeführt wurde: die „Geschlechtsidentität“, das transgenderideologische Konzept der Gender Identity.

Nach diesem Gesetz können Männer hürdenlos ihren amtlichen Geschlechtseintrag von „männlich“ auf „weiblich“ ändern und so in die soziale Gruppe der Frauen eindringen und Zugang zu deren Frei- und Schutzräumen einfordern. Das sog. Selbstbestimmungsgesetz trat am 1. November 2024 in Kraft, nur wenige Wochen später wurde der Regierungsentwurf zum sog. Gewalthilfegesetz vorgelegt.

Mit diesem soll der Kreis der Betroffenen nun nicht nur auf männliche Personen mit dem Geschlechtseintrag „weiblich“, sondern sogar auf alle Männer erweitert werden, die sich unter dem Oberbegriff „non-binär“ einer der mittlerweile rund 70 „Geschlechtsidentitäten“ des LGBTIQ*+-Spektrums zuordnen.

Dreh- und Angelpunkt des Gewalthilfegesetzes ist seine Gleichsetzung von „Geschlecht“ mit „Geschlechtsidentität“. Dass „Geschlechtsidentitäten“ kein Geschlecht, sondern Gefühlszustände sind, spielt dabei fatalerweise keine Rolle.

Täuschung von Parlament und Öffentlichkeit

Die Bundesregierung täuscht Parlament und Bevölkerung gezielt mit der Aussage, das Gesetz diene den Zielen der Istanbul-Konvention. Sie bezieht sich aber nicht auf das völkerrechtlich bindende Übereinkommen. Rechtlich verbindlich sind nämlich nur die offiziellen Fassungen in Englisch und Französisch.

Die Regierung greift jedoch auf Interpretationen zurück, die die klaren Differenzierungen und Definitionen dieser Fassungen im Sinne der Transgenderideologie uminterpretieren und verfälschen. Dabei täuscht sie darüber hinweg, dass diese Auslegungen keinerlei Rechtskraft besitzen.

In Dokumente gefasst wurden diese Verfälschungen von „Interessengruppen“, die im Lobbyregister des Deutschen Bundestags gelistet sind. Sie werden umfänglich vom Bundesfamilienministerium gefördert, dem sie zuarbeiten. In dessen Sinne tragen sie wie Satelliten die Ideologie der Gender Identity in die Zivilgesellschaft. Für dieses Gesetzesvorhaben agieren sie als Kronzeuginnen, auf deren „Expertise“ sich die Regierung beruft.

Die Regierungsparteien üben Druck aus

Adressiert werden damit vor allem die Abgeordneten der Oppositionsparteien, die unter Druck gesetzt werden: Sie sollen dem Gewalthilfegesetz zustimmen, damit die Ampelregierung es vor ihrem endgültigen Abtreten noch durchpeitschen und als Erfolg bei ihrer Wahlklientel präsentieren kann.

Dem Gewalthilfegesetz in der vorgeschlagenen Fassung zuzustimmen hieße jedoch, bewusst mitzuverantworten, dass das Menschenrecht von Frauen und Mädchen auf Hilfe bei und Schutz vor geschlechtsbedingter Gewalt nicht nur verletzt, sondern endgültig ausgehebelt würde. Es hieße, bewusst mitzutragen, dass die Zufluchtsstätten der betroffenen Frauen und Kinder, die Frauenhäuser, den parteipolitisch-ideologischen Interessen von Rot-Grün geopfert werden.

Zur ausführlichen Stellungnahme der Initiative Geschlecht zählt