Gewalthilfegesetz geändert verabschiedet – ein Etappensieg für die Frauenrechte

Doch warum verschweigt die Union ihren Erfolg?

Am 31. Januar 2025 verabschiedete der Bundestag ein anderes Gewalthilfegesetz, als es die Regierung geplant hatte. Die Restampel aus SPD und Grünen wollte die Frauenhäuser für Männer öffnen und hatte dazu in ihrem Entwurf Geschlecht und „Geschlechtsidentität“ gleichgesetzt. Dem hatte die Union nicht zustimmen wollen und nach der Sachverständigen-Anhörung am 27. Januar die entscheidende Änderung erreicht. Doch warum benennt sie das nicht?

„Geschlechtsidentität“ aus Gesetz entfernt

„Geschlechtsidentität“ wurde aus dem Gesetz gestrichen und als „gewaltbetroffene Personen“ wurden klar die Frauen definiert. Schlimm genug: Es können wohl immer noch männliche Personen mit Geschlechtseintrag „weiblich“ Anspruch auf Frauenhausplätze anmelden. Doch Männer, die für sich eine der vielen anderen „Geschlechtsidentitäten“ beanspruchen, etwa „nonbinär“, müssen draußen bleiben. Damit entspricht das Gesetz zumindest weit mehr den Vorgaben der Istanbul-Konvention als der Entwurf der Restampel.

Die Union verhinderte also nicht weniger, als dass Frauenhäuser, diese Errungenschaft der zweiten Frauenbewegung, parteipolitischen und transgenderideologischen Interessen geopfert wurden.

Warum schweigt die Union zu ihrem Erfolg?

Es war ein Wahlkampf-Coup der Restampel, das Gesetz noch kurz vor ihrem Ende einzubringen. Umso mehr stellt sich deshalb die Frage: Warum verschweigen die Familienpolitikerinnen der Union jetzt in ihrem Wahlkampf ihren Erfolg? Hatte Friedrich Merz ihnen doch in seiner Presseerklärung direkt nach dem Showdown beim „Zuwanderungsbegrenzungs-Gesetz“ die Steilvorlage geliefert: Die nachfolgende Gesetzesdebatte werde zeigen, dass Silvia Breher und Dorothee Bär sich durchgesetzt hätten.

Doch weder erwähnte Bär, stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion u. a. für Familie und Frauen, den Erfolg in ihrer kryptischen Rede. Und Breher, Vorsitzende der AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Fraktion, äußerte sich gar nicht.

Offen für weiteres Friede-Freude-Eierkuchen?

Auch die andere Seite, die Rednerinnen von SPD und Grünen, erklärte nicht, dass und warum sie der Streichung der relevanten Passagen in ihrem Entwurf so plötzlich zugestimmt hatten. War das Vorgehen der Politikerinnen der späten Stunde der Abstimmung geschuldet?

Die Entwicklung vom rot-grünen Referentenentwurf bis zur geänderten Fassung lässt anderes vermuten: Wie sich Union und Rot-Grün beim Gewalthilfegesetz inszenierten, wirkte ausgelegt auf maximale Koalitionsfähigkeit für eine zukünftige Regierung.

Die Anhörung zum Gewalthilfegesetz

Dieser Eindruck drängte sich nämlich bereits bei der Sachverständigen-Anhörung im Bundestag vier Tage vor der Abstimmung auf. Daran nahmen Vertreterinnen von Geschlecht zählt als Zuhörerinnen teil.

Was sich dort abspielte, wäre als Farce zu bezeichnen, wäre es nicht so diskreditierend für die von der Union eingeladene Sachverständige Monne Kühn und so kompromittierend für die Union selbst gewesen.

Auffällig war, dass kein CSU-Mitglied des Familienausschusses an der Sitzung teilnahm, auch nicht Dorothee Bär. Es agierten die familienpolitische Sprecherin der Fraktion, Silvia Breher, und Dr. Katja Leikert.

Obwohl Monne Kühn vom Frauen- und Kinderhaus Uelzen e.V. von der Union eingeladen war, gab ihr Breher zur Begrüßung gerade einmal die Hand, wechselte dann aber kein Wort mit ihr oder dankte ihr gar. Dabei war es Kühn, die mit ihren 37 Jahren Praxiserfahrung in ihrer Stellungnahme entlarvte, dass der Gesetzentwurf nicht erfüllte, was er zu fördern vorgab: den Schutz von Frauen vor Gewalt.

Auf die Ausführungen dazu gingen die CDU-Damen aber nicht ein. Lediglich in der letzten Fragerunde baten sie Kühn, anhand ihrer Erfahrungen zu beschreiben, was es für Frauen im Frauenhaus bedeutet, wenn männliche Personen sich dort Zutritt verschaffen, wie dies teils schon geschieht.

CDU-Frauen bemüht um die Gegenseite

Umso herzlicher ging Breher vor allem mit der Vertreterin der Zentralen Informationsstelle autonomer Frauenhäuser (ZIF) um. Die ZIF setzt sich als federführendes Mitglied des Bündnis Istanbul-Konvention dafür ein, dass auch männliche Personen, die sich als „weiblich“, „trans“ oder „nonbinär“ bezeichnen, in Frauenhäuser aufgenommen werden.

Ebenso verbindlich begrüßte Breher die auch von ihrer Fraktion eingeladene Sachverständige von der Deutschen Polizeigewerkschaft. Diese argumentierte dann interessanterweise aber für und nicht gegen die von der Regierung vorgeschlagene Gesetzesfassung.

Und die Satelliten des BMFSFJ?

Die von Rot, Grün und der Linken benannten Sachverständigen agierten erwartungsgemäß als Kronzeuginnen so, wie sie in der Stellungnahme von Geschlecht zählt unter Punkt 8 beschrieben werden: als Satelliten des Bundesfamilienministeriums.

In diese Konstellation reihte sich die Geschäftsführerin der Frauenhauskoordinierung als Sachverständige ein. Auch ihr Verein ist laut Eintrag im Lobbyregister des Bundestages eine komplett vom BMFSFJ finanzierte Organisation. Näheres zur Frauenhauskoordinierung findet sich in unserem Beitrag Frauen gegen Frauen statt Frauen helfen Frauen.

In den wenigen Tagen zwischen Anhörung und Abstimmung ließen die Politikerinnen von Rot-Grün ihre Forderung nach Öffnung der Frauenhäuser für männliche Personen fallen. Dabei hatten ihre Steigbügelhalterinnen sich doch so ins Zeug gelegt, um die Istanbul-Konvention transgenderideologisch umzudeuten. Das zeigt: Auch die SPD- und Grünen-Abgeordneten stellen ihre Zielgruppe hintan, wenn es um den eigenen Machterhalt geht, mutmaßlich mit Blick auf eine neue Regierungsbeteiligung.

Was die Polit-Show zeigt

Es sieht so aus, als wenn die Familienpolitikerinnen der Union endlich zu verstehen beginnen: Die Schutzrechte von Frauen dürfen nicht ausgehebelt werden, auch, wenn es darum geht, die Kinder zu schützen, ob im Frauenhaus oder anderswo.

Es ist die geschlechtsverleugnende, frauenverachtende Ideologie der „Geschlechtsidentität“ (Gender Identity), mit der sich die Union bei ihrer angekündigten Rückabwicklung des sog. Selbstbestimmungsgesetzes auseinandersetzen muss. Selbst wenn sie genau das offensichtlich vermeiden möchte.

Stellungnahme von Monne Kühn, Frauen- und Kinderhaus Uelzen e.V.

Stellungnahme von Geschlecht zählt