Aktiv werden

So geht’s

Wenn Sie sich aktiv für die Rechte von Frauen und Mädchen und dafür einsetzen möchten, dass die Rechtskategorie Geschlecht weiterhin auf körperlich-biologischen Merkmalen beruht, erhalten Sie hier einige Anregungen für ein gezieltes Vorgehen. Wenn Sie Ihren Abgeordneten schreiben möchten, können Sie auch direkt zu den Formulierungsbeispielen springen.

Warum aktiv werden?

Damit Frauen auch morgen noch für ihre Rechte als Frauen kämpfen können

Mit dem sog. Selbstbestimmungsgesetz sollen die Forderungen der Transgender-Rechtslobby nach einer „vereinfachten“, selbstbestimmten „Geschlechtswahl“ erfüllt werden. Weil das Geschlecht (engl. sex) jedoch nicht „gewählt“ werden kann, denn es ist biologisch bestimmt, soll dafür die juristische Kategorie „Geschlecht“ neu definiert bzw. durch „Gender-“ bzw. „Geschlechtsidentität“ ersetzt werden.

Dies hätte nicht nur eine fundamentale Veränderung unseres Rechtssystems zur Folge. Dieses Vorhaben wäre unvereinbar mit den Menschenrechten der Frauen und Mädchen, die ein unveräußerlicher, untrennbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte sind.

Was bedeutet die Neudefinition der Rechtskategorie Geschlecht als „Genderidentität“?

„Geschlechts“- oder „Genderidentität“ meint in diesem Zusammenhang nicht das geschlechtliche Selbstverständnis einer Person, zu dem gehört, wie diese sich selbst als Frau oder Mann versteht. Hier geht es um das sogenannte soziale Geschlecht, um die für Frauen und Männer unterschiedlich konstruierten Geschlechtsrollen, englisch gender, die Stereotype, Klischees und gesellschaftliche Erwartungen bedienen. Um dies nicht aus dem Blick zu verlieren, müsste auch im Deutschen korrekterweise von „Geschlechtsrollenidentität“ oder „Genderidentität“ statt „Geschlechtsidentität“ gesprochen werden.

Wenn das juristische Geschlecht durch eine „Geschlechts-“ bzw. „Genderidentität“ neu definiert würde, wären nicht mehr körperlich-biologische Fakten ausschlaggebend dafür, wer rechtlich als Frau oder Mann gilt, sondern ein individuelles Geschlechtsrollen-Empfinden der jeweiligen Person.

Die fatalen Folgen

Damit würden nicht nur die Kategorien Frau und Mann in ihren bisherigen Definitionen abgeschafft. Dies hätte vor allem fatale Auswirkungen auf die rechtliche Stellung von Frauen und Mädchen: All jenen Rechten, die Frauen und Mädchen vor geschlechtsbedingter Diskriminierung und Gewalt schützen, würde die Grundlage entzogen, wenn „Geschlecht“ auf einem subjektiven Identitätsgefühl statt auf objektiver Biologie beruht.

Ohne die auf den Fakten des Körpers basierende Definition von „weiblich“ und „Frau“ könnten diese Rechte nicht mehr eingefordert werden. Das Konzept der „Genderidentität“ bietet dafür keine Basis, denn Frauen sind schließlich nicht aufgrund einer gewählten „Geschlechts-“ bzw. „Genderidentität“ von sexualisierter Gewalt und Diskriminierung betroffen, sondern aufgrund ihres weiblichen körperlichen Geschlechts.

Das Selbstbestimmungsgesetz läuft unter dem öffentlichen Radar

Die meisten Bürgerinnen und Bürger haben bislang weder von dem Konzept der „Geschlechts“- bzw. „Genderidentität“ gehört noch von dem Gesetz, mit dem diese in unser Rechtssystem eingeführt werden soll. Selbst Mitglieder und Funktionäre in Ortsvereinen und Kreisverbänden der Ampelparteien wissen höchstens rudimentär darüber Bescheid.

Wie auch? Eine politische Debatte über die Begründbarkeit des geplanten Gesetzes findet nicht statt. Von Ampelpolitikerinnen und -politikern gibt es lediglich knappe, verharmlosende und verleugnende Aussagen.

Damit läuft das Vorhaben „Selbstbestimmungsgesetz“ genau so, wie es Juristinnen und Juristen der Transgender-Rechtslobby im Iglyo-Dentons-Strategiepapier empfohlen haben: unter dem öffentlichen Radar. Was geschieht, realisieren auch die meisten Bundestagsabgeordneten kaum, die demnächst im Parlament über dieses Gesetz abstimmen werden, denn dazu bräuchten sie faktenbasierte Informationen.

Die Transgender-Rechtslobby leistet nicht nur im Parlament, auch in der Bundesregierung seit Langem ganze Arbeit. Einige ihrer Protagonisten bekleiden inzwischen Schlüsselpositionen für die Umsetzung „queerer“ Koalitionsvorhaben. Einer von ihnen ist zum Beispiel nun parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium und Queerbeauftragter der Bundesregierung.

Was tun?

Nur wenn wir jetzt unsere Stimme erheben und uns aktiv für unsere Rechte einsetzen, besteht die Chance, noch Einfluss auf das Gesetzesvorhaben zu nehmen. Dies kann mit folgenden Aktionen gelingen:

  • Politikerinnen und Politiker mit nachprüfbaren Fakten und Argumenten versorgen
  • die verantwortlichen Abgeordneten auffordern, sich dafür einzusetzen, dass die Forderungen der Transgender-Rechtslobby nicht auf Kosten der Rechte von Frauen und Mädchen durchgesetzt werden
  • eine gesamtgesellschaftliche Diskussion befördern, damit mehr Menschen verstehen, was für einen elementaren gesellschaftlichen Umbruch die Regierung vorbereitet.

Wen ansprechen – und wie?

Politisch für die eigenen Interessen – hier die Rechte von Frauen und Mädchen – aktiv zu werden ist am Leichtesten, wenn man von einem persönlichen Bezug zum Thema ausgeht. Überlegen Sie, was Ihre Bezugspunkte sind, denn wenn Sie Ihre Argumentation darauf stützen, können Sie Politikerinnen und Politiker aus einer authentischen Haltung heraus überzeugen. Hier ein paar Formulierungsbeispiele für E-Mails an Abgeordnete.

Der Gesetzentwurf wurde am 23. August 23 vom Bundeskabinett beschlossen. Wann der Regierungsentwurf in den Bundestag zur ersten Lesung eingebracht wird, steht noch nicht fest. Daher gilt es, die Zeit zu nutzen.

Kontaktieren Sie die Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises

  • Versorgen Sie die Abgeordneten mit den Informationen, die diese brauchen, um zu verstehen, welche Auswirkungen das Vorhaben „Gender-“ bzw. „Geschlechtsidentität“ hätte – vor allem für Frauen und Mädchen, aber letztlich für die ganze Gesellschaft.
  • Versorgen Sie die Abgeordneten mit Argumenten, die diese befähigen, im Parlament eine Rechtsfolgenabschätzung durchzusetzen.
  • Vereinbaren Sie möglichst einen Termin zum persönlichen Gespräch, ob telefonisch, online oder in Präsenz. In der Regel sind PolitikerInnen offen für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, auch – aber sicher nicht nur – weil sie wiedergewählt werden wollen.

So finden Sie die Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises

Kontaktieren Sie Abgeordnete der beteiligten Ausschüsse

Der Gesetzentwurf der Regierung wird voraussichtlich unter Mitbeteiligung dieser Ausschüsse beraten werden: 1. Recht, 2. Inneres und Heimat, 3. Familie, Senioren, Frauen und Jugend (vorauss. Federführung), 4. Gesundheit, 5. Menschenrechte und humanitäre Hilfe.

  • Ersuchen Sie die Abgeordneten, nicht für das Gesetz zu stimmen, und schildern Sie, warum Ihnen persönlich das wichtig ist. Bitten Sie um eine Antwort. Dabei sollten Sie die Abgeordneten immer persönlich ansprechen, also jede Person einzeln anschreiben. Standardisierte Mails, die mit „Sehr geehrte Damen und Herren“ überschrieben sind, werden nämlich genauso standardisiert beantwortet.
  • Als Absender/in sollten Sie immer Ihren Klarnamen und auch Ihre Adresse nennen.
  • Bitten Sie auch diese Abgeordneten um ein persönliches Telefonat oder einen Online- oder Präsenztermin in deren Sprechstunde.

So finden Sie die Bundestagsabgeordneten der beteiligten Ausschüsse

Kontaktieren Sie Landtagsabgeordnete

Da der Entwurf für das sog. Selbstbestimmungsgesetz wahrscheinlich bald ins Parlament eingebracht werden wird, sollten vor allem Bundestagsabgeordnete angesprochen werden, denn sie werden über das Gesetz abstimmen.

Ggf. kann es aber auch lohnen, Landtagsabgeordnete und Mitglieder der Länderregierungen zu kontaktieren. Oft haben ihre Stimmen innerhalb ihrer Parteien Gewicht und werden auch auf Bundesebene gehört. (Eine Zustimmung des Bundesrats, des „Parlaments der Länderregierungen“, sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Landtagsabgeordnete haben auf dieser Ebene also keinen Einfluss mehr.)

Hier finden Sie die Landtagsabgeordneten und die nächsten Wahltermine

Regen Sie Diskussionsveranstaltungen in den Parteien an

Bei den jeweils zuständigen Kreis- und Ortsverbänden der Parteien können Sie Bedarf an Informationsveranstaltungen zum Thema anmelden – eventuell verbunden mit dem Angebot, selbst als Referentin oder Referent den Input zu liefern. Bundestagsabgeordnete des eigenen Wahlkreises können dazu eingeladen werden.

Bieten Sie selbst Informationseinheiten für bestimmte Zielgruppen an

Erstellen Sie Informationseinheiten für definierte Zielgruppen, zum Beispiel für Gemeindezentren, Frauentreffs, für Sportvereine, Berufsverbände usw. Geben Sie generelle Informationen und zeigen Sie die Auswirkungen für diese bestimmte Gruppe auf.

Reden Sie mit allen Menschen in Ihrem Umfeld

  • Sprechen Sie über das Thema mit Ihrer Nachbarin und der Kollegin, mit dem Lehrer Ihrer Kinder, der Hebamme Ihrer Schwester und dem Arzt Ihrer Mutter – schlicht mit allen, mit denen Sie Kontakt haben. Es geht darum, das Thema in den gesamtgesellschaftlichen Fokus zu rücken und eine öffentliche Diskussion anzuregen.
  • Bringen Sie faktenbasiertes, differenziertes Wissen zu möglichst vielen Menschen. Nur so wird verstanden, dass ein Gesetz, das die freie Geschlechtswahl erlaubt, einen Paradigmenwechsel bedeutet, der das geltende Rechtssystem auf den Kopf stellt und Auswirkungen auf alle Bürgerinnen und Bürger hat. Informationen, die gezielt in persönlichen Gesprächen vermittelt werden, sind am besten geeignet, um einen differenzierten Meinungsbildungsprozess anzustoßen.

Schreiben Sie Internet-Posts, Kommentare und Leserbriefe

Reagieren Sie auf tendenziöse Berichte auf Internetportalen, in den sozialen Medien, in Zeitungen, in Hörfunk und Fernsehen mit Leserbriefen, Posts, Kommentaren und Beschwerden an die Verantwortlichen.

Auch wenn Sie einem Beitrag zustimmen, ist es wichtig, dass Sie dies kundtun: Sie ermutigen damit andere, die ähnlich denken wie Sie, zu einer Meinungsäußerung. Und Sie ermutigen Journalistinnen und Journalisten und letztlich die Medien insgesamt, über das Thema zu berichten.

Worüber informieren?

Informieren Sie Ihre verschiedenen Zielgruppen über folgende Punkte:

Wenn Menschen erst einmal realisieren, wie abstrus und gefährlich das ganze Vorhaben Selbstbestimmungsgesetz ist, erheben sie in der Regel Widerspruch, vor allem, wenn ihnen gleichzeitig Wege aufgezeigt werden, den Widerspruch an der „richtigen“ Stelle einzusetzen. Eine dieser richtigen Stellen sind die politisch Verantwortlichen.

Allerdings kann Ihnen auch Gegenwind ins Gesicht wehen. Deshalb sollten Sie sich bewusst machen, welche Definitionen sowie sprachlichen Strategien und Glaubenssätze aus dem Transgender-Weltbild inzwischen Einzug in den alltäglichen Diskurs gehalten haben und eine konstruktiv-kritische Diskussion erschweren.