Aktiv werden

So geht’s

Wenn Sie sich aktiv für die Rechte von Frauen und Mädchen und dafür einsetzen möchten, dass die Rechtskategorie Geschlecht weiterhin auf körperlich-biologischen Merkmalen beruht, erhalten Sie hier einige Anregungen für ein gezieltes Vorgehen. Wenn Sie Ihren Abgeordneten schreiben möchten, können Sie auch direkt zu den Formulierungsbeispielen springen.

Warum aktiv werden?

Damit Frauen auch weiterhin für ihre Rechte als Frauen kämpfen können

Mit Verabschiedung des sog. Selbstbestimmungsgesetzes wurden die Forderungen der Transgender-Rechtslobby nach einer „vereinfachten“, selbstbestimmten „Geschlechtswahl“ erfüllt. Weil das Geschlecht (engl. sex) jedoch nicht „gewählt“ werden kann, denn es ist biologisch bestimmt, wurde dafür die juristische Kategorie „Geschlecht“ neu definiert und mit dem Konzept der „Gender-“ bzw. „Geschlechtsidentität“ gefüllt.

Dies hat nicht nur eine fundamentale Veränderung unseres Rechtssystems zur Folge. Dieses Vorhaben ist unvereinbar mit den Menschenrechten der Frauen und Mädchen, die ein unveräußerlicher, untrennbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte sind.

Was bedeutet die Neudefinition der Rechtskategorie Geschlecht als „Genderidentität“?

„Geschlechts“- oder „Genderidentität“ meint in diesem Zusammenhang nicht das geschlechtliche Selbstverständnis einer Person, zu dem gehört, wie diese sich selbst als Frau oder Mann versteht. Hier geht es um das sogenannte soziale Geschlecht, um die für Frauen und Männer unterschiedlich konstruierten Geschlechtsrollen, englisch gender, die Stereotype, Klischees und gesellschaftliche Erwartungen bedienen. Um dies nicht aus dem Blick zu verlieren, müsste auch im Deutschen korrekterweise von „Geschlechtsrollenidentität“ oder „Genderidentität“ statt „Geschlechtsidentität“ gesprochen werden.

Da das juristische Geschlecht durch eine „Geschlechts-“ bzw. „Genderidentität“ neu definiert wurde, sind nicht mehr körperlich-biologische Fakten ausschlaggebend dafür, wer rechtlich als Frau oder Mann gilt, sondern ein individuelles Geschlechtsrollen-Empfinden der jeweiligen Person.

Die fatalen Folgen

Damit wurden nicht nur die Kategorien Frau und Mann in ihren bisherigen Definitionen abgeschafft. Dies hat vor allem fatale Auswirkungen auf die rechtliche Stellung von Frauen und Mädchen: All jenen Rechten, die Frauen und Mädchen vor geschlechtsbedingter Diskriminierung und Gewalt schützen, wurde die Grundlage entzogen, weil „Geschlecht“ im deutschen Recht nun auf einem subjektiven Identitätsgefühl statt auf objektiver Biologie beruht.

Ohne die auf den Fakten des Körpers basierende Definition von „weiblich“ und „Frau“ können diese Rechte nicht mehr eingefordert werden. Das Konzept der „Genderidentität“ bietet dafür keine Basis, denn Frauen sind schließlich nicht aufgrund einer gewählten „Geschlechts-“ bzw. „Genderidentität“ von sexualisierter Gewalt und Diskriminierung betroffen, sondern aufgrund ihres weiblichen körperlichen Geschlechts.

Das Selbstbestimmungsgesetz lief unter dem öffentlichen Radar

Die meisten Bürgerinnen und Bürger haben bislang weder von dem Konzept der „Geschlechts“- bzw. „Genderidentität“ gehört noch von dem Gesetz, mit dem diese in unser Rechtssystem eingeführt wurde. Selbst Mitglieder und Funktionäre in Ortsvereinen und Kreisverbänden der Ampelparteien wissen höchstens rudimentär darüber Bescheid.

Wie auch? Eine politische Debatte über die Begründbarkeit des geplanten Gesetzes fand nicht statt. Von Ampelpolitikerinnen und -politikern gab es lediglich knappe, verharmlosende und verleugnende Aussagen.

Damit lief das Vorhaben „Selbstbestimmungsgesetz“ genau so, wie es Juristinnen und Juristen der Transgender-Rechtslobby im Iglyo-Dentons-Strategiepapier empfohlen haben: unter dem öffentlichen Radar und weitestgehend ohne gesellschaftlichen Diskurs. Was das heißt, realisieren auch die meisten Bundestagsabgeordneten kaum, die am 12. April 2024 in einer namentlichen Abstimmung für dieses Gesetz gestimmt haben.

Die Transgender-Rechtslobby übte seit Langem einen großen Druck auf die Parteien der heutigen Ampelregierung aus. Einige ihrer Protagonisten bekleiden inzwischen Schlüsselpositionen für die Umsetzung „queerer“ Koalitionsvorhaben. Einer von ihnen sitzt als parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium und ist Queerbeauftragter der Bundesregierung.

Was tun?

Nur wenn wir jetzt unsere Stimme erheben und uns aktiv für unsere Rechte einsetzen, besteht die Chance, Einfluss dahingehend zu nehmen, dass das Gesetz utner einer neuen Regierung wieder in Gänze zurückgenommen wird. Dafür kann die Zeit bis zur Bundestagswahl 2025 genutzt werden.

Dazu könnten folgende Aktionen beitragen:

  • Versorgen Sie Politikerinnen und Politiker mit nachprüfbaren Fakten und Argumenten.
  • Fordern Sie Abgeordnete auf, sich jetzt und in der nächsten Legislaturperiode dafür einzusetzen, dass das sog. Selbstbestimmungsgesetz, das auf Kosten der Rechte von Frauen und Mädchen durchgesetzt wurde, rückabgewickelt wird. Als Slogan könnte dabei hilfreich sein: „Wenn mein Geschlecht für dich nicht zählt, wirst du von mir auch nicht gewählt.“
  • Tragen Sie dazu bei, eine gesamtgesellschaftliche Diskussion zu befördern, damit mehr Menschen verstehen, was für einen elementaren gesellschaftlichen Umbruch die Regierung vollzogen hat.

Wen ansprechen – und wie?

Politisch für die eigenen Interessen – hier die Rechte von Frauen und Mädchen – aktiv zu werden ist am Leichtesten, wenn man von einem persönlichen Bezug zum Thema ausgeht. Überlegen Sie, was Ihre Bezugspunkte sind, denn wenn Sie Ihre Argumentation darauf stützen, können Sie Politikerinnen und Politiker aus einer authentischen Haltung heraus überzeugen. Hier ein paar Formulierungsbeispiele für E-Mails an Abgeordnete. Wenn Sie wissen möchten, ob ein/e bestimmte/r Abgeordnete/r für oder gegen das Selbstbestimmungsgesetz abgestimmt hat, können Sie die hier nachsehen.

Kontaktieren Sie die Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises

  • Versorgen Sie die Abgeordneten mit den Informationen, die diese brauchen, um zu verstehen, welche Auswirkungen das in das Gesetz gegossene Konzept „Gender-“ bzw. „Geschlechtsidentität“ hat – vor allem für Frauen und Mädchen, aber letztlich für die ganze Gesellschaft.
  • Erläutern Sie den Abgeordneten, dass zu dem Gesetz keine Rechtsfolgenabschätzung bezüglich der geschlechtsbedingten Rechte von Frauen und Mädchen durchgeführt wurde und es deshalb zurückgenommen werden muss.
  • Vereinbaren Sie möglichst einen Termin zum persönlichen Gespräch, ob telefonisch, online oder in Präsenz. In der Regel sind PolitikerInnen offen für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, auch – aber sicher nicht nur – weil sie wiedergewählt werden wollen.

So finden Sie die Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises

Kontaktieren Sie Abgeordnete der beteiligten Ausschüsse

Der Gesetzentwurf der Regierung wurde unter Federführung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Beteiligung folgender Ausschüsse beraten: 1. Recht, 2. Inneres und Heimat, 3. Gesundheit, 4. Menschenrechte und humanitäre Hilfe.

  • Ersuchen Sie die Abgeordneten, sich dafür einzusetzen, dass dieses Gesetz wieder zurückgenommen wird, und schildern Sie, warum Ihnen persönlich das wichtig ist. Bitten Sie um eine Antwort. Dabei sollten Sie die Abgeordneten immer persönlich ansprechen, also jede Person einzeln anschreiben. Standardisierte Mails, die mit „Sehr geehrte Damen und Herren“ überschrieben sind, werden nämlich genauso standardisiert beantwortet.
  • Als Absender/in sollten Sie immer Ihren Klarnamen und auch Ihre Adresse nennen.
  • Bitten Sie auch diese Abgeordneten um ein persönliches Telefonat oder einen Online- oder Präsenztermin in deren Sprechstunde.

So finden Sie die Bundestagsabgeordneten der beteiligten Ausschüsse

Kontaktieren Sie Landtagsabgeordnete

Obwohl vor allem Bundestagsabgeordnete angesprochen werden sollten, weil sie über das Gesetz abgestimmt haben, kann es aber auch lohnen, Landtagsabgeordnete und Mitglieder der Länderregierungen zu kontaktieren. Oft haben ihre Stimmen innerhalb ihrer Parteien Gewicht und werden auch auf Bundesebene gehört.

Hier finden Sie die Landtagsabgeordneten und die nächsten Wahltermine

Regen Sie Diskussionsveranstaltungen in den Parteien an

Bei den jeweils zuständigen Kreis- und Ortsverbänden der Parteien können Sie Bedarf an Informationsveranstaltungen zum Thema anmelden – eventuell verbunden mit dem Angebot, selbst als Referentin oder Referent den Input zu liefern. Bundestagsabgeordnete des eigenen Wahlkreises können dazu eingeladen werden.

Bieten Sie selbst Informationseinheiten für bestimmte Zielgruppen an

Erstellen Sie Informationseinheiten für definierte Zielgruppen, zum Beispiel für Gemeindezentren, Frauentreffs, für Sportvereine, Berufsverbände usw. Geben Sie generelle Informationen und zeigen Sie die Auswirkungen für diese bestimmte Gruppe auf.

Reden Sie mit allen Menschen in Ihrem Umfeld

  • Sprechen Sie über das Thema mit Ihrer Nachbarin und der Kollegin, mit dem Lehrer Ihrer Kinder, der Hebamme Ihrer Schwester und dem Arzt Ihrer Mutter – schlicht mit allen, mit denen Sie Kontakt haben. Es geht darum, das Thema in den gesamtgesellschaftlichen Fokus zu rücken und eine öffentliche Diskussion anzuregen.
  • Bringen Sie faktenbasiertes, differenziertes Wissen zu möglichst vielen Menschen. Nur so wird verstanden, dass dieses Gesetz, das die freie Geschlechtswahl erlaubt, das geltende Rechtssystem beim Geschlecht auf den Kopf stellt und Auswirkungen für alle Bürgerinnen und Bürger hat. Informationen, die gezielt in persönlichen Gesprächen vermittelt werden, sind am besten geeignet, um einen differenzierten Meinungsbildungsprozess anzustoßen.

Schreiben Sie Internet-Posts, Kommentare und Leserbriefe

Reagieren Sie auf tendenziöse Berichte auf Internetportalen, in den sozialen Medien, in Zeitungen, in Hörfunk und Fernsehen mit Leserbriefen, Posts, Kommentaren und Beschwerden an die Verantwortlichen.

Auch wenn Sie einem Beitrag zustimmen, ist es wichtig, dass Sie dies kundtun: Sie ermutigen damit andere, die ähnlich denken wie Sie, zu einer Meinungsäußerung. Und Sie ermutigen Journalistinnen und Journalisten und letztlich die Medien insgesamt, über das Thema zu berichten.

Worüber informieren?

Informieren Sie Ihre verschiedenen Zielgruppen über folgende Punkte:

Wenn Menschen erst einmal realisieren, wie abstrus und gefährlich das ganze Vorhaben Selbstbestimmungsgesetz ist, erheben sie in der Regel Widerspruch, vor allem, wenn ihnen gleichzeitig Wege aufgezeigt werden, den Widerspruch an der „richtigen“ Stelle einzusetzen. Eine dieser richtigen Stellen sind die politisch Verantwortlichen.

Allerdings kann Ihnen auch Gegenwind ins Gesicht wehen. Deshalb sollten Sie sich bewusst machen, welche Definitionen sowie sprachlichen Strategien und Glaubenssätze aus dem Transgender-Weltbild inzwischen Einzug in den alltäglichen Diskurs gehalten haben und eine konstruktiv-kritische Diskussion erschweren.