Welche Strategien nutzt die Transgender-Rechtslobby, um ihre Interessen durchzusetzen?
Die rechtspolitische Bewegung für „Selbstbestimmungsgesetze“ (Self-ID) geht weltweit nach dem gleichen Muster vor. Ihre Inhalte, politischen Strategien und die Öffentlichkeitsarbeit beruhen vor allem auf zwei Grundsatzpapieren: den sogenannten Yogyakarta-Prinzipien und dem sogenannten Iglyo-Dentons-Papier. In alltäglichen Diskussionen setzen die Transgender-Aktivisten darüber hinaus vereinheitlichte Sprachmuster und Glaubenssätze strategisch ein.
Die Yogyakarta-Prinzipien
Die Yogyakarta Principles (dt. Yogyakarta-Prinzipien) sind das Manifest der „Genderidentität“, für das der Anschein erweckt wird, es sei auf der überstaatlichen Völkerrechtsebene gültig. Das Dokument ist überschrieben mit „Prinzipien zur Anwendung der Menschenrechte in Bezug auf die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität“. Es wurde 2006 von einer international besetzten Gruppe von Juristen, Menschenrechtsexperten und Transgender-Aktivisten verfasst und 2007 veröffentlicht. Im Jahr 2017 wurde es um die Merkmale „Gender expression“ und „Sex characteristics“ ergänzt. Es definiert und präzisiert die Forderungen der Transgender-Rechtsbewegung in Form und Sprache einer UN-Menschenrechtskonvention, ohne jedoch eine zu sein.
Ziel der Prinzipien ist es, das Kriterium „Genderidentität“ (ins Deutsche offenbar bewusst als „geschlechtliche Identität“ übersetzt, s. Anm. S. 11) und damit die selbstbestimmte „Wahl des Geschlechts“ in die bereits bestehenden Menschenrechtsverträge einzubinden. Konkret heißt das: Auch Männer, die sich aufgrund ihrer „Genderidentität“ selbst als Frau definieren, sollen unter den Schutz der geschlechtsbedingten Rechte der UN-Frauenrechtskonvention fallen. Die Schutzrechte der UN-Kinderrechtskonvention sollen so ausgelegt werden, dass es möglich wird, Kinder problemlos in die nationalen Selbstbestimmungsgesetze mit einzubeziehen.
Das Papier stellt Definitionen, Argumente und Sprachmuster bereit, um diese „Prinzipien“ als spezifische Menschenrechte zu begründen und inhaltlich zu untermauern. Obwohl es keine Rechtsgültigkeit hat, werden damit nationale Regierungen, internationale Menschenrechtsorganisationen, Medien und besonders Geldgeber darauf hingewiesen, dass es ihre Pflicht sei, die Anwendung dieser Prinzipien umzusetzen und zu fördern.
Inzwischen distanziert sich ein wichtiger Mitautor der Yogyakarta-Prinzipien von diesem Dokument: Robert Wintemute ist Professor für Menschenrechte am King’s College in London und er ist schwul. Er sagt, beim Verfassen der Prinzipien hätten er und die anderen Juristinnen und Juristen nicht berücksichtigt, welche Auswirkungen die Inhalte auf die Schutz- und Freiheitsrechte von Frauen haben würden. Er räumt ein, auch er habe nicht bedacht, dass Männer, die sich selbst zu Frauen erklären und noch im Besitz ihrer männlichen Genitalien sind, selbstverständlich Zugang zu Frauenräumen suchen würden.
Auch ein wichtiger Mitbegründer von Stonewall, der wirkmächtigsten LGBTIQ-Organisation in Großbritannien, Simon Fanshawe, distanzierte sich 2021 öffentlich von der Linie seines Verbandes und sagte: „Stonewall steht jetzt für Intoleranz“. Ihm ging es dabei um „die Fragen, bei denen die Selbstidentifikation und die Rechte von Transsexuellen mit den Rechten von Frauen (und damit der Lesben) kollidieren“. Er meint: „Wenn Sie sich die Gesetzgebung ansehen, ist die Definition von männlich und weiblich sehr klar. Problematisch wird es, wenn man argumentiert, die Selbstidentifikation sei eine brauchbare Rechtsgrundlage.“
Bundesfamilienministerium nutzt Yogyakarta-Prinzipien, als hätten sie Rechtskraft
Bereits 2007 stellte die Bundesregierung anlässlich einer Anfrage der Linken klar, dass die Yogyakarta-Prinzipien keine völkerrechtliche Verpflichtung darstellen und wies auf den Übersetzungsfehler in der deutschen Ausgabe hin.
Dennoch bildete man 2014 im seinerzeit SPD-geführten Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die „Interministerielle Arbeitsgruppe Inter- und Transsexualität“. Sie bereitete seitdem systematisch den Boden für ein „Selbstbestimmungsgesetz“, das auf angeblich „menschenrechtsbasierten Konzepten wie Geschlechtsidentität und geschlechtliche Vielfalt“ beruht.
Diese Gruppe war ausschließlich mit Personen der Transgender-Rechtslobby besetzt und erweckte trotz der Klarstellung durch die Regierung gezielt den Eindruck, die Yogyakarta-Prinzipien seien ein völkerrechtlicher Vertrag, den Deutschland ratifiziert und nun umzusetzen hätte.
Die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) erarbeitete ein 12-bändiges Kompendium mit Rechtsanalysen, -strategien und -vorlagen. Darin werden gezielt Definitionen und Begrifflichkeiten aus den Yogyakarta-Prinzipien eingeführt und die inhaltliche Bedeutung von „Geschlecht“ wird als „Geschlechtsidentität“ umgeschrieben. So wurde der Sprachgebrauch in den Ministerien und nachgeordneten Institutionen für das geplante Gesetz vorbereitet. Außen vor gelassen wurde dabei eine Verhältnismäßigkeitsprüfung oder Rechtsfolgenabschätzung zu den geschlechtsbedingten Rechten der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW – UN Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women).
Der Titel von Band 1 lautet „Gutachten: Begrifflichkeiten, Definitionen und disziplinäre Zugänge zu Trans- und Intergeschlechtlichkeit“. Bereits im Vorwort dieses das Projekt eröffnenden Bandes betont die damalige Parlamentarische Staatssekretärin des BMFSFJ, es sei nötig, „die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen in den Fokus zu nehmen“, denn: „Grund- und Menschenrechte schützen das Recht auf Selbstbestimmung der Geschlechtsidentität.“ Und schon diese Aussage ist falsch: Kein Grund- oder Menschenrecht schützt ein Recht auf „Selbstbestimmung der Geschlechtsidentität“. Artikel 2 der Allgemeinen Menschenrechte und Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes schützen vielmehr vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Zahlreiche Begleit-Publikationen zum Thema bereiteten zielgerichtet eine gesellschaftliche Akzeptanz für einen angestrebten Paradigmenwechsel vor, der unser Rechtssystem fundamental verändern soll.
Das BMFSFJ geht mit seinem Regenbogenportal, das es seit Mai 2019 als „Wissensnetz für LSBTI“ gibt, sogar noch einen Schritt weiter. Auf diesem Online-Portal wird Kindern und Jugendlichen gezielt der Weg in ein „Trans-Sein“ nähergebracht. Sogar die Pubertät aufhaltende Hormone (Pubertätsblocker) und schwerste Operationen wurden als harmlose Mittel dargestellt, die helfen sollen, den „falschen“ Körper dem „richtigen“ Gefühl anzupassen. Und das, obwohl längst bekannt war, dass Pubertätsblocker bei Kindern und Jugendlichen in den meisten Fällen irreversible Schäden wie eine „chemische Kastration“ verursachen und ihr Einsatz deshalb z.B. in Schweden und England verboten wurde. Erst nach massiver Kritik in den sozialen Medien sah sich das BMFSFJ im Oktober 2022 zu einer modifizierten Aussage veranlasst.
Geldgeber setzen Inhalte gegen Frauen um
Wie bereits angesprochen, werden auch Geldgeber darauf hingewiesen, es sei ihre Pflicht, die Yogyakarta-Prinzipien umzusetzen und zu fördern, obwohl dieses Papier nicht rechtsgültig ist. Was ein Einschwören auf dessen Linie bedeuten kann, zeigte sich beim Umgang mit der Förderung des Lesbenfrühlingstreffens 2021, der Fall ist geradezu exemplarisch.
Das Lesbenfrühlingstreffen ist das größte nichtkommerzielle Treffen von lesbischen Frauen in Europa und findet seit 1974 statt. An Pfingsten treffen sich Hunderte lesbische Frauen auf dieser Veranstaltung, um sich zu vernetzen und aktuelle politische Themen zu diskutieren.
Im Jahr 2021 wurde das Treffen wegen der Pandemie virtuell von Bremen aus durchgeführt. Gegen die Veranstalterinnen wurde von einer Person auf Twitter eine Diffamierungskampagne in den sozialen Medien angestoßen. Dieser Aktion schloss sich neben den Vereinen der LGBTIQ-Community auch die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld an und bedauerte öffentlich, dass sie dem LFT einmal zugesagte Fördermittel nicht mehr entziehen könne.
Der Vorwurf gegen die Veranstalterinnen lautete: Das LFT sei „transfeindlich“, „menschenfeindlich“ und gar „rassistisch“, denn, so argumentierte die Bundesstiftung, sie habe „mit Sorge feststellen müssen, dass das LFT 2021 trans* Lesben ausschließt und das Programm explizit trans*feindliche Programmpunkte beinhaltet“.
Die Veranstalterinnen hatten es gewagt, auch Workshops zuzulassen, die sich kritisch mit einer „selbstbestimmten Geschlechtswahl“ und den Folgen für Frauen, vor allem für lesbische, auseinandersetzten. Ein Workshop thematisierte den starken Anstieg der Zahl von Mädchen und jungen Frauen, die sich plötzlich „im falschen Körper“ wähnen, und warnte aus der Perspektive einer Betroffenen vor Hormoneinnahmen und „geschlechtsangleichenden Operationen“. Die EMMA berichtete.
Letztlich führte der Shitstorm gegen das LFT dazu, dass die Bremer Frauen-Senatorin (Die Linke) nicht nur ihre Schirmherrschaft, sondern auch ihre zugesagten Fördergelder zurückzog.
Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld wird aus Bundesmitteln finanziert, sie soll sich für die Belange der LGBTIQ-Community einsetzen und deren Veranstaltungen finanziell unterstützen.
„CEDAW Allianz Deutschland“ verfälscht Text der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW)
Obwohl die Yogyakarta-Prinzipien keine Rechtsgültigkeit haben, bezieht sich die deutsche CEDAW-Allianz in ihrer Interpretation der UN-Frauenrechtskonvention darauf und verbreitet eine verfälschende Übersetzung ins Deutsche. Die CEDAW-Allianz ist ein „ziviles, offenes Netzwerk“ von 32 Nichtregierungs-Organisationen (NGOs) unter dem Dach des Deutschen Frauenrats. Zu dem Netzwerk gehört auch der Bundesverband Trans.
Die offiziellen UN-Sprachen der CEDAW sind Englisch, Arabisch, Französisch, Russisch und Spanisch. Im Nachgang zur Ratifizierung der Konvention durch die BRD im Jahr 1980 hat der deutsche Gesetzgeber jedoch in seinem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vom 25. April 1985 eine deutsche Übersetzung der CEDAW veröffentlicht.
Die CEDAW Allianz Deutschland hat zentrale Passagen dieser deutschen Übersetzung des Gesetzgebers in ihrem CEDAW-Dossier: Die UN-Frauenrechtskonvention in Deutschland vom 10. September 2021 eigenmächtig interpretierend so übersetzt und ergänzt, dass nun Männer, die aufgrund ihrer „Genderidentität“ behaupten, Frauen zu sein, mit eingeschlossen sind.
Der erste Artikel des deutschen „Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ lautet:
Dem in Kopenhagen am 17. Juli 1980 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau wird mit der Maßgabe zugestimmt, daß Artikel 7 Buchstabe b des Übereinkommens nicht angewandt wird, soweit Artikel 12 a Abs. 4 Satz 2 des Grundgesetzes entgegensteht. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
[Art. 12 a Abs. 4 Satz 2 GG regelt, dass Frauen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden dürfen.]
Im deutschen Gesetz folgt auf diesen ersten Artikel dann der Wortlaut der CEDAW auf Englisch, Französisch und Deutsch. In der deutschen Übersetzung von Teil I, Artikel 1 der CEDAW heißt es:
In diesem Übereinkommen bezeichnet der Ausdruck „Diskriminierung der Frau“ jede mit dem Geschlecht begründete Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung, die zur Folge oder zum Ziel hat, dass die auf Gleichberechtigung von Mann und Frau gegründete Anerkennung, Inanspruchnahme oder Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Frau – ungeachtet ihres Familienstands – im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, staatsbürgerlichen oder jedem sonstigen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird.
(For the purposes of the present Convention, the term „discrimination against women“ shall mean any distinction, exclusion or restriction made on the basis of sex which has the effect or purpose of impairing or nullifying the recognition, enjoyment or exercise by women, irrespective of their marital status, on a basis of equality of men and women, of human rights and fundamental freedoms in the political, economic, social, cultural, civil or any other field.)
Im Unterschied zur Übersetzung im deutschen Gesetz lautet die verfälschende Wiedergabe der CEDAW-Allianz Deutschland dieser Passagen:
CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women) ist ein internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen zu Frauenrechten. Die UN-Frauenrechtskonvention wurde 1979 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und hat die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung aller Frauen zum Ziel. Sie stellt das wichtigste, verbindliche internationale Instrument zur Stärkung und Verwirklichung von Frauenrechten dar. Das Übereinkommen verpflichtet die 189 Staaten, die CEDAW rechtsverbindlich ratifiziert haben, Maßnahmen einzuleiten, um Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und der Geschlechtsidentität in ihren Staaten zu beseitigen. Ungefähr alle vier Jahre müssen die Vertragsstaaten über ihre Fortschritte vor dem CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen Bericht erstatten.
Diese manipulierende Übersetzung und Interpretation der CEDAW durch die CEDAW-Allianz Deutschland wurde 2022 auch in Workshops für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte verbreitet, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wurden.
Die Arbeitsgrundlage von Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten ist jedoch das Bundesgleichstellungs- bzw. sind die jeweiligen Landesgleichstellungsgesetze, die sich aus Artikel 3 Grundgesetz ableiten. Diese beziehen sich genau wie die offiziellen Sprachfassungen der CEDAW auf das Geschlecht und nicht das transgenderideologische Konzept der „Geschlechtsidentität“.
Das Iglyo-Dentons-Papier
Das sog. Iglyo-Dentons-Papier ist die Grundlage für die Kampagnen- und Öffentlichkeitsarbeit der Transgender-Rechtsaktivisten für Selbstbestimmungsgesetze weltweit. Die Handreichung hat den Titel „Only adults? Good practices in legal gender recognition for youth“, übersetzt: Nur Erwachsene? Bewährte Praktiken bei der rechtlichen Anerkennung des Gender für Jugendliche. Dieser Leitfaden gibt Ratschläge, wie es gelingen kann, derartige Gesetze möglichst ohne Widerstand aus der Gesellschaft durchzusetzen.
Die Broschüre empfiehlt, wie vorzugehen ist, um auch Kinder erfolgreich in die Regelungen eines Selbstbestimmungsgesetzes einzubeziehen. Sie zeigt auf, welche Gesetze und anderen nationalen Gegebenheiten zu beachten sind und mit welchen „Kniffen“ diese genutzt werden können.
Verfasst wurde die Handreichung von Juristen der weltgrößten internationalen Wirtschaftskanzlei, Dentons, in Zusammenarbeit mit der internationalen LGBTIQ-Jugendorganisation IGLYO und der gemeinnützigen Stiftung des multinationalen Konzerns Thomson Reuters, der u.a. Nachrichtenportale sowie Datenbanken und Informationslösungen u.a. für die Bereiche Recht, Steuern und Gesundheitsversorgung zusammenfasst.
Es handelt sich um ein umfassendes Dokument, das zum einen Recht, Politik und Vorgehen der Transgender-Rechtslobby in den europäischen Ländern auswertet, in denen es bereits „Selbstbestimmungsgesetze“ gibt. Zum Zweiten stellt es bewährte Praktiken dar, die auf internationaler Ebene entwickelt wurden, und untermauert diese mit einer spezifischen Auslegung der Grundrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention.
Auf dieser Basis sind „Good Practices“ herausgearbeitet, um ein Selbstbestimmungsgesetz so auszuformulieren, dass Eltern kein Mitspracherecht mehr in Bezug auf das juristische Geschlecht ihres Kindes haben.
Die wichtigsten Empfehlungen dieses Leitfadens für Transgender-Rechtsaktivisten lauten:
- „Vermeiden Sie übermäßige Berichterstattung und Ausführung in der Presse.“
- „Wenden Sie sich an Jungpolitiker und Jungpolitikerinnen.“
- „Nutzen Sie Menschenrechtsargumente als Kampagnen-Begründung.“
- „Entmedikalisieren Sie die Kampagne.“
Die deutsche Politik folgt dem Iglyo-Dentons-Papier
Mit dem am 12. April 2024 verabschiedeten Gesetz wurden die Empfehlungen des Iglyo-Dentons-Papiers eins zu eins umgesetzt. Wie das geschah, zeigen folgende Beispiele:
- Die Bestrebungen für das sog. Selbstbestimmungsgesetz liefen wie beschrieben unter dem öffentlichen Radar.
- Die Ampelparteien übernahmen aktiv die Mantras der Transgender-Rechtsbewegung, die da lauten: „Transfrauen sind Frauen“ und „Transrechte sind Menschenrechte“.
- Das Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) zum Thema „geschlechtliche Selbstbestimmung“ zum Beispiel wurde von dieser in Zusammenarbeit mit den Jungpolitikern von SPDqueer verfasst und fordert die „Ersetzung der bisherigen Rechtskategorie ‚Geschlecht‘ durch ‚Geschlechtsidentität'“.
Das Iglyo-Dentons-Papier weist letztlich explizit darauf hin, dass mit „Stimmen von Trans ausgrenzenden radikalen Feministinnen (‚TERFs‘)“ zu rechnen sei. Diese Stimmen kämen in der Regel von Frauengruppen, die sich besorgt über die rechtliche Anerkennung von „Gender“ äußerten. Zu deren Anliegen gehörten vor allem die Situation weiblicher Gefangener und die Sorge um öffentliche Frauentoiletten (S. 62).
Die Abkürzung „TERF“ steht für „Trans-Exclusionary Radical Feminists“ und ist mittlerweile das beliebteste Schimpfwort für Frauen, die es wagen, sich kritisch zu den Bestrebungen des Transgender-Rechtsaktivismus zu äußern.
Sprachliche Strategien und Glaubenssätze der Transgender-Rechtsaktivisten
Verunsichern und manipulieren
Eine beliebte Methode von Transgender-Rechtsaktivisten in Diskussionen und Texten war und ist die Begriffsverwirrung. Dadurch, dass Ausdrücke, Argumente und Zitate mehrfach umgedeutet und ins Gegenteil verkehrt werden, fällt es schwer, dem Inhalt zu folgen und ihn nachzuvollziehen. So entsteht Verunsicherung. So wurden zum Beispiel aus „Transfrauen“ jetzt in vielen zusammenhängen „Nonbinäre“ – vermutlich hat die Diskussion um die Biologie dazu beigetragen.
Mit einer vereinheitlichten Sprache, die an George Orwells „Neusprech“ erinnert, wird versucht, Glaubenssätze und „alternative Fakten“ zu verankern, die die biologische Tatsache der menschlichen Zweigeschlechtlichkeit als wissenschaftlich überholt erscheinen lassen. Dafür zwei Beispiele:
- Glaubenssatz 1: „Das Geschlecht wird bei der Geburt zugewiesen.“
Es hat sich aber nichts daran geändert, dass das Geschlecht eines Menschen bei der Geburt – oder schon im Mutterleib – festgestellt wird, und zwar anhand der Geschlechtsmerkmale, die weibliche von männlichen Menschen unterscheiden. - Glaubenssatz 2: „Transfrauen sind Frauen.“
„Transfrauen“ sind biologische Männer, die behaupten, Frauen zu sein. Selbst nach sog. geschlechtsangleichenden Maßnahmen bleiben sie Männer und können allenfalls ihre Vornamen und ihr juristisches Geschlecht ändern.
Oft werden Begriffe auch derart aberwitzig benutzt, dass zu bezweifeln ist, ob wirklich alles Gesagte ernst gemeint ist. So wird etwa davon gesprochen, dass „ein Penis nicht per se ein männliches Geschlechtsorgan“ sei oder „der Uterus kein Geschlechtsempfinden“ habe.
Solche Aussagen sind zwar tatsächlich ernst gemeint, sie werden aber auch als Ablenkungsmanöver eingesetzt. Sobald sich das Gegenüber nämlich darauf einlässt, über derartige „Argumente“ ernsthaft zu diskutieren, wird nicht mehr darüber geredet, worum es eigentlich geht. Letztlich wurde das Gesetzesvorhaben so relativ geräuschlos vorangetrieben.
Leugnen und einschüchtern
Eine weitere beliebte Strategie besteht nach wie vor darin, in Diskussionen auf kritische Argumente gar nicht erst einzugehen. So wurden und werden auch die Erkenntnisse und Erfahrungen aus Ländern, die bereits ein „Selbstbestimmungs“- oder Self-ID-Gesetz haben, geleugnet und als „kranke Hirngespinste von Feministinnen“ abgetan. Stattdessen werden entweder Nebenschauplätze eröffnet und/oder dem Gegenüber wird gleich vorgeworfen, transphob, menschenfeindlich, politisch rechts usw. zu sein.
Wer dem Glaubenssatz „Transfrauen sind Frauen“ nicht folgt und ausspricht, dass biologische Männer, die behaupten, Frauen zu sein, dies faktisch nicht sind, dem wird unterstellt, diesen Personen generell die Existenz abzusprechen. Das spiegelt sich in einem weiteren Glaubenssatz: „Die cis-heteronormative Gesellschaft bestreitet die Existenz von Transgender-Personen und nicht-binären Identitäten.“ Mit der „cis-heteronormativen Gesellschaft“ ist dabei die Mehrheitsgesellschaft gemeint. Kritikerinnen und Kritiker der Transgender-Ideologie sprechen diesen Personen aber selbstverständlich nicht ab, dass sie existieren, sondern allein, dass ihnen das Recht zusteht, sich in die Gruppe der Frauen zu drängen.
Den Männern, die behaupten, Frauen zu sein, und die allein durch einen Sprechakt beim Standesamt juristisch zu „Frauen“ werden (wollen), reicht es nämlich nicht, dass sie sich selbst als Frauen sehen und sich so zeigen, wie es ihrer Vorstellung von Frauen entspricht. Diesen Männern geht es darum, rechtlich befugt in alle Bereiche einzudringen, die aus gutem Grund nur Frauen vorbehalten sind.
Durch das Unterbinden einer konstruktiven Auseinandersetzung sollen vor allem kritische Geister mundtot gemacht und eingeschüchtert werden. Diese Strategie greift zum Teil auch: Vor allem davon betroffene Frauen trauen sich oft nur noch, anonym von den Anfeindungen und Repressalien zu berichten, denen sie ausgesetzt sind. Besonders im universitären Bereich, in den öffentlichen Verwaltungen und den Medien sehen sie sich immer öfter gezwungen zu schweigen, um ihre berufliche Existenz nicht zu gefährden.
Besonders Frauen, die beruflich in öffentlich geförderten Projekten und Einrichtungen wie etwa Frauenhäusern und Frauenzentren arbeiten, berichten nur noch dann über Probleme am Arbeitsplatz mit Männern, die behaupten, Frauen zu sein, wenn sie ihren Namen nicht sagen müssen.
Es hat sich ein Klima der Einschüchterung durchgesetzt, in dem sogar öffentlich-rechtliche Medien etwa die diffamierende Bezeichnung „TERF“ verwenden, um einen Teil ihres Publikums zu beschreiben.
Gleichzeitig beginnt genau dies aufzubrechen: Immer mehr Frauen und Männer stehen auf und immer mehr Journalistinnen und Journalisten wagen es, die Interessen und Aktivitäten der Transgender-Rechtsbewegung offenzulegen. Das wiederum ermutigt weitere Menschen, sich im Alltag kritisch zu äußern.