Wahl 2021: Frauen erheben Einspruch in Causa Ganserer

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Im Parlament sitzt ein Mann, dem das Mandat nicht zusteht

Der Grüne Markus Ganserer ist mit der Wahl vom 26. September 2021 als Markus (Tessa) Ganserer in den Bundestag gewählt worden. Ganserer behauptet, eine Frau zu sein, und hat sich selbst den Namen Tessa gegeben. Er ist jedoch nicht nur körperlich, sondern auch personenstandsrechtlich ein Mann. Trotzdem konnte er auf der bayerischen Wahlliste der Grünen auf einem Platz kandidieren, der laut deren parteiinternem Frauenstatut von einer Frau zu besetzen gewesen wäre. Nun wird Ganserer im Parlament als weibliche Abgeordnete geführt.

Wie kam es dazu?

Möglich wurde dies, weil das Frauenstatut der Grünen es jedem männlichen Parteimitglied erlaubt, sich allein per Sprechakt selbst als Frau zu definieren. Damit stellt die Partei die Wählbarkeit von Männern auf Frauenlistenplätzen her. Markus Ganserer wurde so der Einzug in den Bundestag gesichert, ohne dass er dafür die personenstandsrechtliche Änderung seines Geschlechtseintrags vornehmen musste, wie sie im Transsexuellengesetz (TSG) geregelt ist.

Selbstverständlich steht es den Grünen frei, für ihre Partei eine derartige satzungsrechtliche Regel aufzustellen. Diese interne Klausel aber auch für die Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten für eine Bundestagswahl zu übernehmen, verstößt gegen geltende Demokratieprinzipien und Verfahrensgrundsätze, die laut Bundesverfassungsgericht die Grundlage eines demokratischen Wahlvorgangs sind (BVerfG, 2 BvC 2/91). Ohne die Nominierung von Markus Ganserer auf diesem Frauenlistenplatz wäre nämlich nicht er, sondern eine Frau in den Bundestag gewählt worden oder, allgemein gesprochen, eine andere Person.

Es geht hier weniger um die Frauenquote, wesentlich schwerer wiegt, dass völlig offen ist:

  • wie die Aufstellungsversammlung der bayerischen Grünen dann verlaufen wäre,
  • ob und auf was für einem Listenplatz Markus Ganserer dann kandidiert hätte,
  • ob er jemals über einen vorderen Platz Chancen auf ein Bundestagsmandat gehabt hätte.

Zahlreiche Unterstützerinnen der Initiative Geschlecht-zaehlt.de haben deshalb Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl von Markus Ganserer in den Deutschen Bundestag eingelegt.

Männlicher Vorname auf dem Stimmzettel, trotzdem als Frau geführt

Der Forstwirt Markus Ganserer aus Nürnberg kandidierte auf Platz 13, einem Frauenlistenplatz, der bayerischen Landesliste der Grünen zur Bundestagswahl 2021. Markus Ganserer ist wie gesagt personenstandsrechtlich und auch körperlich ein Mann und will an diesem Zustand nach geltendem Recht auch nichts ändern, wie u.a. im Spiegel zu lesen war.

Vor der Bundestagswahl hatte der bayerische Landeswahlausschuss allerdings verfügt, dass Markus Ganserer nicht allein unter dem selbst gegebenen Vornamen Tessa kandidieren konnte. Er durfte nur unter Mitnennung seines melderechtlich relevanten Namens Markus als „Markus (Tessa) Ganserer“ zur Wahl antreten.

Bei vielen erweckte dies den Eindruck, Ganserer hätte nun als der Mann, der er ist, kandidieren müssen. Doch weit gefehlt: Die Wahlbehörden und statistischen Ämter auf Landes- und Bundesebene führen Markus Ganserer als weiblich – und wollen dies auch in Zukunft tun. Warum? Weil in dem 1956 geschaffenen Bundeswahlgesetz trotz vieler Änderungen bis heute von den Vornamen auf das Geschlecht geschlossen wird, denn niemand konnte sich bis dato einen Fall wie diesen vorstellen. Dies ist eine historisch bedingte Leerstelle, da zuvor nie ein Kandidat einfach nur behauptet hatte, das andere als das bei seiner Geburt festgestellte Geschlecht zu haben.

Der Missbrauch der Frauenquote durch die Grünen verstößt gegen Wahlgrundsätze

Im Frauenstatut der Grünen steht:

„Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik ist ein politisches Ziel von Bündnis 90/Die Grünen. Die Mindestquotierung von Ämtern und Mandaten ist eines der Mittel um dieses Ziel zu erreichen. Von dem Begriff ‚Frauen‘ werden alle erfasst, sie sich selbst so definieren.“ (Präambel)
„Alle Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu beschickenden Gremien sind mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen; wobei den Frauen bei Listenwahlen bzw. Wahlvorschlägen die ungeraden Plätze vorbehalten sind (Mindestquotierung).“

Obwohl im deutschen Recht eine Selbstdefinition des Geschlechts nicht möglich ist, können die Grünen innerhalb ihrer Partei einem Mann erlauben, als „Frau“ geführt zu werden. Bei der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten für eine Bundestagswahl widersprechen diese Regel und deren Folgen jedoch dem Demokratieprinzip und dies verstößt gegen die Wahlgrundsätze laut Artikel 38 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz. Wenn die Grünen Markus Ganserer nicht erlaubt hätten, als Frau zu kandidieren, hätte eine Frau diesen Listenplatz erhalten.

Die Wahlbehörden übernehmen, was die Parteien ihnen vorlegen

Der Bundeswahlleiter und die Landesämter für Statistik übernehmen die Angaben, die ihnen die Parteien zu den Kandidatinnen und Kandidaten auf ihren Landeslisten präsentieren. Für die repräsentativen Statistiken wird vom Vornamen der Person auf das Geschlecht geschlossen.

Die Angabe der Vornamen eines Bewerbers oder einer Bewerberin beruht laut § 39 Abs. 1 Nr. 2 Bundeswahlordnung auf dessen/deren Selbstauskunft, die sie der zuständigen Vertrauensperson der Partei (§ 22 Bundeswahlgesetz) erteilt hat. Bei Einreichung bei der Wahlbehörde müssen die Parteien ihren Listen zusätzlich eine Auskunft der örtlichen Meldebehörde hinzufügen. Aus diesem beglaubigten Dokument gehen u.a. die amtlichen Vornamen der Person hervor.

Im Fall von Markus Ganserer muss die Diskrepanz zwischen der Vornamensangabe durch die Grünen und dem amtlichen Dokument dazu geführt haben, dass der bayerische Landeswahlausschuss tätig wurde und verfügte, dass der Vorname „Markus“ genannt werden musste und „Tessa“ in Klammern hinzugefügt werden konnte.

Das Bayerische Landesamt für Statistik teilte auf Anfrage mit:

„Das Wahlrecht kennt grundsätzlich keine Unterscheidung zwischen den Geschlechtern. Markus (Tessa) Ganserer wird hier, entsprechend ihrem Selbstverständnis, in künftigen statistischen Veröffentlichung mit dem weiblichen Geschlecht geführt.“

Warum die Wahlbehörde trotz dieser Aussage anhand des Vornamens über das Geschlecht eines Bewerbers oder einer Bewerberin für ihre repräsentativen Statistiken entscheidet, bleibt zu fragen.

Der Bundestag akzeptiert die Selbstdefinition des Geschlechts der grünen Partei – ohne rechtliche Grundlage

Der Bundestag wiederum übernimmt die Angaben aus dem Wahlbewerberverzeichnis. Die Bundestagsverwaltung stellt die Abgeordnetenausweise, die auch bestimmte Sonderrechte für Abgeordnete beinhalten, auf der Grundlage einer Selbstauskunft der Abgeordneten aus. Die Bundestagsverwaltung teilte auf Nachfrage mit:

„Die Namensverwendung von Abgeordneten in parlamentarischen Dokumenten, Verzeichnissen und Abgeordnetenausweisen richtet sich bereits seit vielen Jahren weitgehend nach den individuellen Wünschen der Abgeordneten. Unmittelbar nach einer Bundestagswahl erstellt die Bundestagsverwaltung auf der Basis des Wahlbewerberverzeichnisses des Bundeswahlleiters eine Namensliste der neu gewählten Abgeordneten. In der Regel haben dann mehrere Abgeordnete Änderungswünsche, die auch regelmäßig übernommen werden.
Im Falle von Frau Ganserer war eine Änderung nicht nötig, weil bereits die auf den Meldedaten der kommunalen Behörden basierende Wahlbewerberliste zwei Vornamen enthielt. Von diesen wird dem Wunsch der Abgeordneten entsprechend im Deutschen Bundestag nunmehr ausschließlich der Name Tessa verwendet.“

Der bayerische Landeswahlausschuss, der entschied, dass Ganserer mit den Vornamen „Markus (Tessa)“ kandidieren muss, hätte demnach nicht rechtskonform gehandelt, denn der Vorname Tessa, von dem auf das Geschlecht des Bewerbers geschlossen wird, kann in den behördlichen Meldedaten von Markus Ganserer nicht gestanden haben.

So zieht sich die mehr als fragwürdige und nicht rechtskonforme Praxis durch bis in den Deutschen Bundestag – initiiert und aktiv betrieben durch Bündnis 90/Die Grünen.

Die Strategie der Grünen, ohne rechtliche Grundlage Fakten zu schaffen

Die Grünen verfolgen die Strategie, die Selbstdefinition des Geschlechts faktisch einzuführen, obwohl es für diese keine rechtliche Grundlage gibt. Die Selbstdefinition des Geschlechts ist der Kernpunkt eines „Selbstbestimmungsgesetzes“, wie es zuletzt im Mai 2021 vom Parlament abgelehnt wurde. Die Entwürfe dafür hatten Grüne und FDP eingebracht.

Gültige Rechtslage ist, dass das juristische Geschlecht nur nach dem Transsexuellengesetz (TSG) geändert werden kann. Genau das will Markus Ganserer nach seiner Aussage den Medien gegenüber nicht tun.

Die Grünen und Markus Ganserer beugen damit das Recht und der Bundestag toleriert diese Rechtsbeugung und setzt sie fort, indem er Markus Ganserer als weibliche Abgeordnete führt.

Die Strategie der Grünen, einen Mann als Frau kandidieren zu lassen und ihn unter Ausnutzung einer historisch bedingten Leerstelle im Wahlrecht ins Parlament zu bringen, dient noch einem weiteren Ziel. Bevölkerung und Medien sollen daran gewöhnt werden, dass die Kategorie Geschlecht in unserem Rechtssystem neu definiert werden soll: Wer Frau und wer Mann ist, soll nicht mehr auf objektiv feststellbaren, körperlich-biologischen Merkmalen beruhen, sondern auf einer „Gender-“ bzw. „Geschlechtsidentität“, die auf einem subjektiven Gefühl beruht, das sich aus Stereotypen und Geschlechterklischees speist.

Alle Statistiken zum Frauenanteil im Parlament sind verfälscht und werden verfälscht fortgeführt

Obwohl Markus Ganserer nach der Entscheidung des bayerischen Landeswahlausschusses nur unter Hinzufügung seines rechtskräftigen Vornamens kandidieren durfte, führen ihn die Bundes- und die Landeswahlbehörden in ihren Statistiken mit weiblichem Geschlecht. Laut Auskunft des bayerischen Landesamtes für Statistik wird Markus (Tessa) Ganserer auch in Zukunft in allen Statistiken als weiblich geführt werden:

„… auch zu den Ergebnissen der Bundestagswahlen 2021 in Bayern werden einzelne Statistiken veröffentlicht, in der insb. die bayerischen Abgeordneten nach Geschlecht aufgeführt werden. Hierzu verweisen wir insb. auf folgende Veröffentlichung zu den Bundestagswahlen 2017: https://www.statistik.bayern.de/mam/produkte/
veroffentlichungen/statistische_berichte/b7144c_201751_25324.pdf.
Die Veröffentlichung des entsprechenden Berichts zu den BTW 2021, in dem Markus (Tessa) Ganserer als weiblich aufgeführt werden wird, wird in einigen Monaten erfolgen. Darüber hinaus informieren wir über unsere Veröffentlichung ‚Frauen in der Wahlstatistik‘
(https://www.statistik.bayern.de/mam/produkte/
veroffentlichungen/statistische_berichte/b7000c_202051.pdf).
Ergänzend weisen wir auf eine aktuelle Publikation des Bundeswahlleiters hin, in der Markus (Tessa) Ganserer als Frau ausgewiesen wird:
https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/a15985ef-8772-48ca-8a72-f518bf6bca81/btw21_sonderheft.pdf“ [Hinweis: Veröffentlichungen zu Wahlen, die personenbezogene Daten enthalten, werden aus Gründen des Datenschutzes von den Behörden nach 6 Monaten deaktiviert.]

Mit ihrer Praxis widersprechen sich die Wahlbehörden auf Bundes- und Landesebene selbst: Einerseits wird betont, das Wahlrecht kenne keine Unterscheidung zwischen den Geschlechtern. Andererseits führt man einen männlichen Kandidaten nur aufgrund seines selbst gegebenen, nicht rechtsgültigen weiblichen Vornamens als Frau. Damit wirken der Bundeswahlleiter und alle statistischen Ämter an der Verfälschung des Wahlergebnisses und der Statistiken über den Frauenanteil im Parlament mit.

Frauen erheben Einspruch

Das Vorgehen der Grünen kommt einem Wahlbetrug gleich. Markus Ganserer ist das Bundestagsmandat zu entziehen, da es ihm unter Vortäuschung falscher Tatsachen gesichert wurde.

Das Agieren des Bundestags ist eines demokratisch legitimierten Parlaments unwürdig und beschädigt das gesellschaftliche Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit schwer. Alle Bestrebungen, den Frauenanteil in politischen Gremien zu erhöhen, werden so auf höchster Ebene ad absurdum geführt. Das widerspricht dem staatlichen Auftrag laut Artikel 3 Grundgesetz, die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzutreiben.

Zahlreiche Frauen legten beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages Einspruch gemäß § 2 Abs. 2 des Wahlprüfungsgesetzes gegen die Wahl zum 20. Bundestag am 26. September 2021 im Freistaat Bayern ein, soweit festgestellt wurde, dass Markus Ganserer auf dem Wahlvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen auf dem Listenplatz Nr. 13 gewählt wurde.

Im März 2023 lehnte der Bundestag den Wahleinspruch gemäß der Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses ab.

Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

Ggegen diesen Beschluss haben die Frauen im Mai 2023 Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Ein Urteil steht aus.

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