Der Deutsche Ärztetag fasste am 7.-10. Mai 2024, also wenige Wochen nach Verabschiedung des sog. Selbstbestimmungsgesetzes durch den Bundestag, in Mainz zwei denkwürdige Beschlüsse:
- „Der 128. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, Pubertätsblocker, geschlechtsumwandelnde Hormontherapien oder ebensolche Operationen bei unter 18-Jährigen mit Geschlechtsinkongruenz (GI) bzw. Geschlechtsdysphorie (GD) nur im Rahmen kontrollierter wissenschaftlicher Studien und unter Hinzuziehen eines multidisziplinären Teams sowie einer klinischen Ethikkommission und nach abgeschlossener medizinischer und insbesondere psychiatrischer Diagnostik und Behandlung eventueller psychischer Störungen zu gestatten.
Dabei müssen die Therapieergebnisse jeglicher Interventionen dieser Art soziologisch, medizinisch, kinder- und jugendpsychiatrisch, sozial und psychologisch über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nachverfolgt werden und die Evaluationsergebnisse in die Überarbeitung der ‚Leitlinie Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung‘ einfließen.“ (Beschluss Ic-48) - „Der 128. Deutsche Ärztetag fordert den Bundestag zu einer Änderung des Selbstbestimmungsgesetzes dahingehend auf, dass es unter Achtzehnjährigen nicht gestattet werden darf, ohne vorherige fachärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beratung Angaben zu ihrem Geschlecht und Personenstand im Personenregister vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.“ (Beschluss Ic-128)
„Der Deutsche Ärztetag ist die jährliche Hauptversammlung der Bundesärztekammer, zu der 250 Delegierte aus den 17 deutschen Ärztekammern entsandt werden. Zu seinen Aufgaben zählt das Erarbeiten von bundesweiten Regelungen zum Berufsrecht und Positionen zur Gesundheitspolitik.“ (Wikipedia)