Der Bundespräsident könnte das sog. Selbstbestimmungsgesetz noch aufhalten. Dazu müsste er neben dem formellen auch sein materielles Prüfungsrecht nach Art. 82 Abs. 1 GG wahrnehmen. Weil das Gesetz nicht nach den Grundsätzen verfassungskonformer gesetzgeberischer Tätigkeiten zustande gekommen ist, könnte er dessen Ausfertigung verweigern. Dazu fordert ihn die Initiative Geschlecht zählt in einem offenen Brief auf. Weiterlesen…