Formulierungsbeispiele für E-Mails an Politikerinnen und Politiker

Mailen Sie Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen

Wie Sie die verantwortlichen Abgeordneten finden, erfahren Sie hier.

BEISPIEL 1
Betreff: Schutz von Mädchen und Frauen vor sexualisierter Gewalt

Sehr geehrte/r …,

als Bundestagsabgeordnete/r haben Sie dem sog. Selbstbestimmungsgesetz zugestimmt, mit dem die Regierung das Transsexuellengesetz aufgehoben und ersetzt hat.

Als Mutter/Vater von … [bzw. Großmutter/-vater, Tante/Onkel usw. von …] mache ich mir große Sorgen. Ich möchte auf keinen Fall, dass dieses Gesetz weiter in Kraft bleibt, und zwar aus folgenden Gründen:

Jeder Mensch kann nun seinen Geschlechtseintrag im Personenstand allein durch eine Selbstauskunft beim Standesamt ändern. Damit hat sich die Rechtslage bezüglich des Geschlechts für alle Bürgerinnen und Bürger grundlegend geändert. Das bedeutet, dass alle sich ihre Geschlechtszugehörigkeit unabhängig von ihren biologisch-körperlichen Merkmalen nach Belieben und ohne jegliche Hürden aussuchen können.

Folglich kann jeder Mann, der sich selbst als „weiblich“ erklärt, nach kurzer Zeit rechtlich zur „Frau“ werden. Es gibt so zwangsläufig „Frauen“ mit männlichem Körper inklusive männlichen Genitalien. Diese biologischen Männer erhalten als „Frauen mit Penis“ u. a. Zugang zu allen bis jetzt nur Frauen und Mädchen vorbehaltenen Räumen. Sie erhalten etwa grundsätzlich das Recht, sich in einer Umkleide mit Mädchen auszuziehen oder gemeinsam mit ihnen zu duschen und die gleiche Toilette zu benutzen.

Bitte setzen Sie sich damit auseinander, welche Folgen das „Selbstbestimmungsgesetz“ für uns alle, vor allem aber für Frauen und Mädchen hat. Die Initiative Geschlecht zählt informiert auf ihrer Website und in ihrer Stellungnahme, die vor Verabschiedung des Gesetzes eingereicht wurde, ausführlich über die Auswirkungen und Hintergründe des inzwischen beschlossenen Gesetzes.

Ich appelliere an Ihr Gewissen und bitte Sie: Setzen Sie sich dafür ein, dass das Gesetz in Gänze in der nächsten Legislaturperiode zurückgenommen wird. Sie können sich damit meine Stimme bei der Bundestagswahl 2025 sichern.

Mit freundlichen Grüßen
[Name und Adresse]


BEISPIEL 2
Betreff: Meinungs- und Redefreiheit von Frauen und Mädchen

Sehr geehrte/r …,

als Bundestagsabgeordnete/r haben Sie dem sog. „Selbstbestimmungsgesetz“ zugestimmt, mit dem die Regierung das Transsexuellengesetz aufgehoben und ersetzt hat.

Jeder Mensch kann nun seinen Geschlechtseintrag im Personenstand allein durch eine Selbstauskunft beim Standesamt ändern. Gleichzeitig wird per Offenbarungsverbot, das mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro bewehrt ist, untersagt, das Geburtsgeschlecht einer Person zu nennen. Wer es dennoch tut, muss folglich mit Strafe rechnen.

Ich möchte auf keinen Fall, dass dieses Gesetz, das derart negative Auswirkungen nicht nur für Frauen und Mädchen, sondern für die ganze Gesellschaft hat, weiter in Kraft bleibt.

Ich als Frau werde nämlich gezwungen, die Realität zu leugnen. Dies ist ein massiver Eingriff in mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Ich darf es nicht einmal mehr benennen, dass es sich um einen Mann handelt, wenn dieser sich im Besitz seiner männlichen Genitalien per Sprechakt selbst zur Frau erklärt hat und sich dann als „Frau mit Penis“ Zugang zu geschützten Frauen- und Mädchenräumen verschafft. Täte ich es dennoch, würde ich dafür gegebenenfalls bestraft.

Bitte setzen Sie sich damit auseinander, welche Folgen das geplante „Selbstbestimmungsgesetz“ für uns alle, vor allem aber für Frauen und Mädchen hat. Die Initiative Geschlecht zählt informiert auf ihrer Website und in ihrer Stellungnahme, die vor Verabschiedung des Gesetzes eingereicht wurde, ausführlich über dessen Auswirkungen und Hintergründe.

Ich appelliere an Ihr Gewissen und bitte Sie: Setzen Sie sich dafür ein, dass das Gesetz in Gänze in der nächsten Legislaturperiode zurückgenommen wird. Sie können sich damit meine Stimme bei der Bundestagswahl 2025 sichern.

Mit freundlichen Grüßen
[Name und Adresse]


BEISPIEL 3
Betreff: Schutz von Kindern und Jugendlichen

Sehr geehrte/r …,

als Bundestagsabgeordnete/r haben Sie dem sog. Selbstbestimmungsgesetz zugestimmt, mit dem die Regierung das Transsexuellengesetz aufgehoben und ersetzt hat.

Jetzt können auch Kinder und Jugendliche ihren Geschlechtseintrag im Personenstand durch eine Selbstauskunft beim Standesamt vornehmen. Bis 14 Jahren können ihre Sorgeberechtigen die Änderung für sie vornehmen lassen. Ab diesem Alter könnten sie sich die Zustimmung dazu sogar über das Familiengericht holen. Damit wird die elterliche Fürsorge untergraben. Umgekehrt können nun aber Eltern sogar den Geschlechtseintrag ihres Neugeborenen willkürlich bestimmen.

Ich wehre mich dagegen, dass Kindern und Jugendlichen der Weg in ein „Transsein“ so einfach gemacht wird. Dies verlockt sie nämlich dazu, die Änderung des Geschlechtseintrags als Lösung für ihre Pubertätsprobleme anzusehen, und es steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie auch Hormongaben und Genitaloperationen als Ausweg daraus ansehen.

Die Regierung hat die Erfahrungen aus anderen Ländern nicht berücksichtigt. Zum Beispiel hat in Schweden die Dokumentation „The Trans Train“ dazu beigetragen, dass offenkundig wird, wie gefährlich vermeintlich einfache Lösungen sind. Und die Regierung dort hat dementsprechend reagiert und die Kinder und Jugendlichen geschützt. In Großbritannien musste die größte Genderklinik – die auch für Deutschland als Vorbild fungiert – schließen, weil sich herausgestellt hatte, dass die Behandlung von Kindern und Jugendlichen dort nicht evidenzbasiert erfolgt war.

Bitte setzen Sie sich damit auseinander, welche Folgen das sog. Selbstbestimmungsgesetz für Kinder und Jugendliche hat. Die Initiative Geschlecht zählt informiert auf ihrer Website ausführlich über dessen Auswirkungen und Hintergründe.

Ich appelliere an Ihr Gewissen und bitte Sie: Setzen Sie sich dafür ein, dass das Gesetz in Gänze in der nächsten Legislaturperiode zurückgenommen wird. Sie können sich damit meine Stimme bei der Bundestagswahl 2025 sichern.

Mit freundlichen Grüßen
[Name und Adresse]


BEISPIEL 4
Betreff: Schutz von lesbischen Frauen und Mädchen und ihres Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung

Sehr geehrte/r …,

als Bundestagsabgeordnete/r haben Sie dem sog. Selbstbestimmungsgesetz zugestimmt, mit dem die Regierung das Transsexuellengesetz aufgehoben und ersetzt hat.

Dieses Gesetz gefährdet jedoch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von lesbischen Frauen und Mädchen. Ich möchte auf keinen Fall, dass es weiterhin in Kraft bleibt.

Dem Gesetz nach kann jeder Mensch seinen Geschlechtseintrag im Personenstand allein durch eine „Erklärung mit Eigenversicherung“ beim Standesamt ändern. Das bedeutet auch, jeder Mann kann sich im Besitz seiner männlichen Genitalien ohne jegliche Hürde selbst rechtlich zur „Frau“ erklären – und sich auch als „Frau mit Penis“ und sogar als „lesbische Frau“ bezeichnen.

Besonders junge lesbische Frauen werden folglich von Männern und Jungen, die sich selbst als „Lesben“ bezeichnen, genötigt, sie als Sexualpartner zu akzeptieren, und das nicht nur beim Online-Dating. Tun die Frauen und jugendlichen Mädchen das nicht, werden sie als „transphobe Vagina-Fetischistinnen“, „Vagina-Nazis“ und Schlimmeres diffamiert und bedroht. Diese Männer und Jungen bezeichnen die Ablehnung durch lesbische Frauen und Mädchen als „Cotton Ceiling“, als „transfeindliche Schlüpfergrenze“.

Bitte setzen Sie sich damit auseinander, welche Folgen das sog. Selbstbestimmungsgesetz für lesbische Frauen und Mädchen hat. Die Initiative Geschlecht zählt informiert auf ihrer Website ausführlich über die Auswirkungen und Hintergründe des Gesetzes. Die Stellungnahme des FrauenLesbenNetzes, die vor der Verabschiedung des Gesetzes eingereicht wurde, benennt explizit die Folgen für lesbische Frauen und Mädchen.

Ich appelliere an Ihr Gewissen und bitte Sie: Setzen Sie sich dafür ein, dass das Gesetz in Gänze in der nächsten Legislaturperiode zurückgenommen wird. Sie können sich damit meine Stimme bei der Bundestagswahl 2025 sichern.

Mit freundlichen Grüßen
[Name und Adresse]