Formulierungsbeispiele für E-Mails an Politikerinnen und Politiker

Mailen Sie Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen

Wie Sie die verantwortlichen Abgeordneten finden, erfahren Sie hier.

BEISPIEL 1
Betreff: Schutz von Mädchen und Frauen vor sexualisierter Gewalt

Sehr geehrte/r …,

als Bundestagsabgeordnete/r werden Sie vielleicht schon bald über das „Selbstbestimmungsgesetz“ abstimmen, mit dem die Regierung das Transsexuellengesetz ersetzen will.

Als Mutter/Vater von … [bzw. Großmutter/-vater, Tante/Onkel usw. von …] mache ich mir große Sorgen. Ich möchte auf keinen Fall, dass dieses Gesetz beschlossen wird, und zwar aus folgenden Gründen:

Dem Gesetzentwurf nach soll jeder Mensch seinen Geschlechtseintrag im Personenstand allein durch eine Selbstauskunft beim Standesamt ändern können. Damit würde sich die Rechtslage bezüglich des Geschlechts für alle Bürgerinnen und Bürger grundlegend ändern. Es würde bedeuten, dass alle sich ihre Geschlechtszugehörigkeit unabhängig von ihren biologisch-körperlichen Merkmalen nach Belieben und ohne jegliche Hürden aussuchen könnten.

Folglich könnte ein Mann, der sich selbst als „weiblich“ erklärt, sofort rechtlich zur „Frau“ werden. Es gäbe so zwangsläufig „Frauen“ mit männlichem Körper inklusive männlichen Genitalien. Diese biologischen Männer erhielten als „Frauen mit Penis“ u.a. Zugang zu allen bis jetzt nur Frauen und Mädchen vorbehaltenen Räumen. Sie erhielten etwa grundsätzlich das Recht, sich in einer Umkleide mit Mädchen auszuziehen oder gemeinsam mit ihnen zu duschen und die gleiche Toilette zu benutzen.

Bitte setzen Sie sich damit auseinander, welche Folgen das „Selbstbestimmungsgesetz“ für uns alle, vor allem aber für Frauen und Mädchen hätte. Die Initiative Geschlecht zählt informiert auf ihrer Website und in ihrer Stellungnahme ausführlich über die Auswirkungen und Hintergründe des geplanten Gesetzes.

Ich appelliere an Ihr Gewissen und bitte Sie: Stimmen Sie gegen dieses Gesetz.

Mit freundlichen Grüßen
[Name und Adresse]


BEISPIEL 2
Betreff: Meinungs- und Redefreiheit von Frauen und Mädchen

Sehr geehrte/r …,

als Bundestagsabgeordnete/r werden Sie vielleicht schon bald über das sog. Selbstbestimmungsgesetz abstimmen, mit dem die Regierung das Transsexuellengesetz ersetzen will.

Dem Gesetzentwurf nach soll jeder Mensch seinen Geschlechtseintrag im Personenstand grundsätzlich allein durch eine Selbstauskunft beim Standesamt ändern können. Gleichzeitig würde ein Offenbarungsverbot untersagen, dass das Geburtsgeschlecht einer Person genannt werden dürfte. Wer es dennoch täte, müsste mit Strafe rechnen.

Ich möchte auf keinen Fall, dass dieses Gesetz beschlossen wird, das derart negative Auswirkungen nicht für Frauen und Mädchen, sondern für die ganze Gesellschaft hätte.

Ich als Frau würde nämlich gezwungen, die Realität zu leugnen. Dies wäre ein massiver Eingriff in mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Ich dürfte es nicht einmal mehr benennen, dass es sich um einen Mann handelt, wenn dieser sich im Besitz seiner männlichen Genitalien per Sprechakt selbst zur Frau erklärt hat und sich dann als „Frau mit Penis“ Zugang zu geschützten Frauen- und Mädchenräumen verschafft. Täte ich es dennoch, würde ich dafür gegebenenfalls bestraft.

Bitte setzen Sie sich damit auseinander, welche Folgen das geplante „Selbstbestimmungsgesetz“ für uns alle, vor allem aber für Frauen und Mädchen hätte. Die Initiative Geschlecht zählt informiert auf ihrer Website und in ihrer Stellungnahme ausführlich über dessen Auswirkungen und Hintergründe.

Ich appelliere an Ihr Gewissen und bitte Sie: Stimmen Sie gegen dieses Gesetz!

Mit freundlichen Grüßen
[Name und Adresse]


BEISPIEL 3
Betreff: Schutz von Kindern und Jugendlichen

Sehr geehrte/r …,

als Bundestagsabgeordnete/r werden Sie vielleicht schon bald über das sog. Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) abstimmen, mit dem die Regierung das Transsexuellengesetz ersetzen will.

Danach sollen auch Kinder und Jugendliche ihren Geschlechtseintrag im Personenstand durch eine Selbstauskunft beim Standesamt vornehmen können. Bis 14 Jahren sollen ihre Sorgeberechtigen die Änderung für sie vornehmen lassen können. Ab diesem Alter könnten sie sich die Zustimmung dazu sogar über das Familiengericht holen. Damit wird die elterliche Fürsorge untergraben. Umgekehrt könnten Eltern sogar den Geschlechtseintrag ihres Neugeborenen willkürlich bestimmen.

Ich wehre mich dagegen, dass Kindern und Jugendlichen der Weg in ein „Transsein“ so einfach gemacht wird. Dies verlockt sie nämlich dazu, die Änderung des Geschlechtseintrags als Lösung für ihre Pubertätsprobleme anzusehen, und es steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie auch Hormongaben und Genitaloperationen als Ausweg daraus ansehen.

Ich erwarte von Regierung und Parlament, dass dazu die Erfahrungen aus anderen Ländern berücksichtigt werden. Zum Beispiel hat in Schweden die Dokumentation „The Trans Train“ dazu beigetragen, dass offenkundig wird, wie gefährlich vermeintlich einfache Lösungen sind. Und die Regierung hat dementsprechend reagiert und die Kinder und Jugendlichen geschützt. In Großbritannien muss die größte Genderklinik – die auch für Deutschland als Vorbild fungiert – geschlossen werden, weil sich herausgestellt hat, dass die Behandlung von Kindern und Jugendlichen dort nicht evidenzbasiert erfolgt.

Bitte setzen Sie sich damit auseinander, welche Folgen das sog. Selbstbestimmungsgesetz für Kinder und Jugendliche hätte. Die Initiative Geschlecht zählt informiert auf ihrer Website ausführlich über dessen Auswirkungen und Hintergründe.

Ich appelliere an Ihr Gewissen und bitte Sie: Stimmen Sie gegen dieses Gesetz!

Mit freundlichen Grüßen
[Name und Adresse]


BEISPIEL 4
Betreff: Schutz von lesbischen Frauen und Mädchen und ihres Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung

Sehr geehrte/r …,

als Bundestagsabgeordnete/r werden Sie vielleicht schon bald über das sog. Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) abstimmen, mit dem die Regierung das Transsexuellengesetz ersetzen will.

Dieses Gesetz würde jedoch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von lesbischen Frauen und Mädchen gefährden. Ich möchte auf keinen Fall, dass es beschlossen wird.

Dem Gesetzentwurf nach soll jeder Mensch seinen Geschlechtseintrag im Personenstand allein durch eine „Erklärung mit Eigenversicherung“ beim Standesamt ändern können. Das bedeutet auch, jeder Mann könnte sich im Besitz seiner männlichen Genitalien ohne jegliche Hürde per Erklärung selbst rechtlich zur Frau erklären und sich als „Frau mit Penis“ und sogar als „lesbische Frau“ bezeichnen.

Besonders junge lesbische Frauen werden schon jetzt von Männern und Jungen, die sich selbst als „Lesben“ bezeichnen, genötigt, sie als Sexualpartner zu akzeptieren, und das nicht nur beim Online-Dating. Tun die Frauen und jugendlichen Mädchen das nicht, werden sie als „transphobe Vagina-Fetischistinnen“, „Vagina-Nazis“ und Schlimmeres diffamiert und bedroht. Diese Männer und Jungen bezeichnen die Ablehnung durch lesbische Frauen und Mädchen als „Cotton Ceiling“, als „transfeindliche Schlüpfergrenze“.

Bitte setzen Sie sich damit auseinander, welche Folgen das sog. Selbstbestimmungsgesetz für lesbische Frauen und Mädchen hätte. Die Initiative Geschlecht zählt informiert auf ihrer Website ausführlich über die Auswirkungen und Hintergründe des Gesetzes.

Ich appelliere an Ihr Gewissen und bitte Sie: Stimmen Sie gegen dieses Gesetz!

Mit freundlichen Grüßen
[Name und Adresse]