BMFSFJ: Förderte es NGOs für Verfälschung von Frauenrechtskonventionen?

Geschlecht zählt stößt Prüfung der Mittelvergabe an

Im Kontext des Gewalthilfegesetzes vom Januar 2025 bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von finanziellen Förderungen durch das Bundesfamilienministerium. Daher hat Geschlecht zählt angestoßen, dass die Mittelvergabe durch das BMFSFJ an den Deutschen Frauenrat (DF), das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK), die CEDAW-Allianz Deutschland und auch das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) überprüft wird.

Im Raum steht, dass Förderungen als Anerkennung für eine Verfälschung von Istanbul-Konvention und UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) vergeben wurden. In der Sache vertreten wird die Initiative von dem Rechtsanwalt Dr. Jonas Jacob.

Sachgerechte Mittelvergabe? Offenlegung von Unterlagen gefordert

Auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) wird das BMFSFJ zur vollständigen Offenlegung der Unterlagen seiner Mittelvergabe an die Organisationen aufgefordert. Dies beinhaltet Förderbescheide, Verwendungsnachweise, Tätigkeitsberichte und die Kriterien für die Mittelvergabe.

Bezweifelt wird, ob bei der Mittelvergabe folgende Richtlinien beachtet wurden: die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 Bundeshaushaltsordnung) sowie das Prinzip der sachgerechten Mittelverwendung im Rahmen der Zuwendungsvergabe (§ 3 Zuwendungsrichtlinien des Bundes).

Auch die Zweckbindung der Fördermittel wird infrage gestellt. Nachweislich wurden Mittel für Aktivitäten und Veröffentlichungen verwendet, die nicht auf den ursprünglichen Förderzweck ausgerichtet sind, die objektive wissenschaftliche oder gesellschaftliche Aufarbeitung der Istanbul-Konvention (IK) und der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW). Vielmehr wurde eine parteipolitisch geprägte Agenda umgesetzt.

Um die Förderung dieser Organisationen geht es

Die geförderten Organisationen sind im Lobbyregister des Bundestages gelistet. Der Öffentlichkeit gegenüber präsentieren sie sich als unabhängige zivilgesellschaftliche Vertreterinnen von Fraueninteressen. Tatsächlich verfolgen sie jedoch die im Widerspruch dazu stehende transgenderideologische Agenda des in der 20. Wahlperiode grün geführten Bundesfamilienministeriums.

Das Bündnis Istanbul-Konvention ist eine vom Deutschen Frauenrat e.V. koordinierte Interessengemeinschaft von rund 20 Frauen- und „Trans“-Organisationen, die bereits jede für sich vom BMFSFJ gefördert werden. Als sein Ziel benennt das Bündnis, „als Teil der Zivilgesellschaft die Umsetzung der verbindlichen Istanbul-Konvention (IK) in Deutschland zu begleiten, zu überwachen und voranzutreiben sowie das öffentliche Bewusstsein für die IK zu stärken“.

Die CEDAW-Allianz Deutschland versteht sich als „ziviles Netzwerk“ von 35 Frauen- und „Trans“-Vereinen (die ebenfalls jeder für sich vom BMFSFJ gefördert werden) sowie Sozialverbände. Träger der Allianz ist der Deutsche Frauenrat. Zahlreiche ihrer Organisationen sind gleichzeitig Mitglieder im Bündnis Istanbul-Konvention. In ihrem Statut definiert sie als ihr Ziel: „Die CEDAW-Allianz begleitet kritisch den Umgang mit und die Umsetzung von CEDAW durch die legislativen, judikativen und exekutiven Vertretungsorgane der Bundesrepublik Deutschland, auch auf allen föderalen Ebenen.“

Der Deutsche Frauenrat e.V. bezeichnet sich als „Lobby der Frauen in Deutschland“ und fungiert als Dachverband für bundesweit rund 60 Frauenorganisationen. Laut Satzung tritt er „für die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen“ ein. Vereinszweck ist u. a. „die Verwirklichung der in Artikel 3 des Grundgesetzes verankerten Gleichheits- und Gleichberechtigungsgebote“. Neben seiner Trägerschaft für die CEDAW-Allianz Deutschland und die Koordinierungsstelle des Bündnis Istanbul-Konvention ist er zusätzlich auch selbst Mitglied dieser beiden Interessengruppen.

Förderung als Anerkennung für Uminterpretation von Völkerrechtsverträgen?

Jede der genannten Organisationen verbreitet deutschsprachige Veröffentlichungen mit verfälschten Auslegungen der Istanbul-Konvention und der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW). Darin werden die zentralen Begriffe „Frau“, „Gender“ und „geschlechtsspezifische Gewalt“ sowie Sinn und Zweck der Konventionen transgenderideologisch ausgerichtet umdefiniert.

Nicht hingewiesen wird jedoch darauf, dass es sich dabei lediglich um nicht rechtsgültige Interpretationen handelt. Sowohl die Istanbul-Konvention als auch die CEDAW sind nur in ihren offiziellen Sprachversionen rechtskräftig, zu denen Deutsch nicht gehört (Näheres dazu in unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gewalthilfegesetzes).

Das BMFSFJ stützte sich bei seiner Argumentation für seinen Entwurf des Gewalthilfegesetzes genau auf diese Auslegungen. Das wirft die Frage auf: Vergab es Förderungen an die genannten NGOs als Anerkennung für die Verfälschung der Konventionen?

Die besondere Rolle des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. (DIMR) ist die aus Mitteln des Deutschen Bundestages finanzierte „unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands“. Seine Rechtsstellung, Aufgaben und Finanzierung sind seit 2015 geregelt im „Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)“. Damit wurde den Pariser Prinzipien der UN entsprochen, den internationalen Maßstäben der Vereinten Nationen für nationale Menschenrechtsinstitutionen.

Im Institut nahm 2022 die laut Selbstauskunft unabhängige „Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt“ ihre Arbeit auf. Sie wird zusätzlich vom BMFSFJ gefördert. Aufgabe der Berichterstattungsstelle ist es, „herauszufinden, wie sich geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland entwickelt“, und dem Bundesfamilienministerium „praxisorientierte Empfehlungen zur Weiterentwicklung seiner Maßnahmen an die Hand zu geben“.

„Monitor“ der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt

Im Dezember 2024 legte die Stelle ihren ersten Periodischen Bericht vor, den „Monitor Gewalt gegen Frauen – Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland“.1 Suggeriert wird darin eine objektive und neutrale Darstellung der Istanbul-Konvention.

Tatsächlich werden jedoch sowohl Istanbul-Konvention als auch CEDAW (auf der die Istanbul-Konvention beruht), in Gänze im transgenderideologischen Sinn verfälscht dargestellt. So wird etwa der Begriff „geschlechtsspezifische Gewalt“ umdefiniert: In die Kategorie „Frau/Mädchen“, die sich eindeutig auf das weibliche Geschlecht bezieht, werden Männer einbezogen, die eine „Geschlechtsidentität“ wie etwa „trans*“ oder „nonbinär“ für sich in Anspruch nehmen (Näheres hier). Das Deutsche Institut für Menschenrechte vertritt in seiner „Monitor“-Veröffentlichung eine nicht rechtskonforme, parteipolitisch geprägte Auslegung der beiden völkerrechtlichen Verträge. Gemäß DIMR-Gesetz § 2 hat es sich jedoch an wissenschaftlicher Objektivität und Neutralität zu orientieren.

Das Institut wurde anwaltlich aufgefordert, seiner Neutralitätspflicht nachzukommen und die rechtsverfälschenden Darstellungen zu unterlassen.

Auf seiner Website änderte das DIMR übrigens seinen Link zum „Monitor“-Bericht, just nachdem dieser als Quelle in der Stellungnahme von Geschlecht zählt zum Gewalthilfegesetz verknüpft worden war. Dies widerspricht den Grundsätzen wissenschaftlicher Integrität und Transparenz und könnte als Manipulation von Quellenangaben angesehen werden.

Rot-grüne Restampel stützte sich auf verfälschte Auslegungen

Die verbliebene Rot-Grün-Ampel behauptete, mit dem kurz vor ihrem Ende eingebrachten Referentenentwurf für das Gewalthilfegesetz „einen entscheidenden Schritt zur nachhaltigen und vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention“ zu vollziehen. De facto stützte sich ihr Entwurf jedoch auf die nicht rechtskräftigen Interpretationen durch die genannten Organisationen. Die Kategorien Geschlecht und „Geschlechtsidentität“ wurden im Entwurf gleichgesetzt, um darüber Männern einen Rechtsanspruch auf den Zugang zu Frauenhäusern zu sichern.

Zwar vermied es das BMFSFJ in seinem Entwurf, sich direkt auf Publikationen der genannten Organisationen zu berufen, seine Argumentation deckte sich jedoch mit der ihren. Dass sich Ministerium wie Regierungsfraktionen auf die Verfälschungen durch diese Organisationen bezogen, drückte sich letztlich aber explizit in der Auswahl der Sachverständigen zur Anhörung zum Gesetz aus.

Mehrere von den Regierungsfraktionen geladene Vertreterinnen dort stammten aus federführenden Mitgliedsvereinen des Bündnis Istanbul-Konvention, der CEDAW-Allianz und des Deutschen Frauenrats: und zwar aus dem Deutschen Juristinnenbund, dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe e.V. (bff), der Zentralen Informationsstelle Autonome Frauenhäuser (ZIF) und der Frauenhauskoordinierung e.V. Sie alle vertreten die verfälschenden Auslegungen von Istanbul-Konvention und CEDAW.

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Letztlich wurde das Gewalthilfegesetz mit anderem Inhalt verabschiedet, als dies von den Organisationen, den Regierungsparteien und dem BMFSFJ angestrebt worden war. Dazu hier mehr.


  1. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/monitor-gewalt-gegen-frauen-umsetzung-der-istanbul-konvention-in-deutschland, Zitate: S. 21. ↩︎