Wie die Gender Identity in die nichtamtliche deutsche Fassung der Konvention geschleust wurde
Obwohl die Yogyakarta-Prinzipien keine Rechtsgültigkeit haben, bezieht sich die deutsche CEDAW Allianz in ihrer Interpretation der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) darauf und verbreitet eine verfälschende Übersetzung ins Deutsche.
Die CEDAW Allianz ist ein „ziviles, offenes Netzwerk“ von 32 Nichtregierungs-Organisationen (NGOs) unter dem Dach des Deutschen Frauenrats. Zu dem Netzwerk gehört auch der Bundesverband Trans.
Die offiziellen UN-Sprachen der CEDAW sind Englisch, Arabisch, Französisch, Russisch und Spanisch. Im Nachgang zur Ratifizierung der Konvention durch die BRD im Jahr 1980 hat der deutsche Gesetzgeber jedoch in seinem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vom 25. April 1985 eine deutsche Übersetzung der CEDAW veröffentlicht.
Die CEDAW Allianz Deutschland hat zentrale Passagen dieser deutschen Übersetzung des Gesetzgebers in ihrem CEDAW-Dossier: Die UN-Frauenrechtskonvention in Deutschland vom 10. September 2021 eigenmächtig interpretierend so übersetzt und ergänzt, dass nun Männer, die aufgrund ihrer „Genderidentität“ behaupten, Frauen zu sein, mit eingeschlossen sind.
Der erste Artikel des deutschen „Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ lautet:
Dem in Kopenhagen am 17. Juli 1980 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau wird mit der Maßgabe zugestimmt, daß Artikel 7 Buchstabe b des Übereinkommens nicht angewandt wird, soweit Artikel 12 a Abs. 4 Satz 2 des Grundgesetzes entgegensteht. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
[Art. 12 a Abs. 4 Satz 2 GG regelt, dass Frauen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden dürfen.]
Im deutschen Gesetz folgt auf diesen ersten Artikel dann der Wortlaut der CEDAW auf Englisch, Französisch und Deutsch. In der deutschen Übersetzung von Teil I, Artikel 1 der CEDAW heißt es:
In diesem Übereinkommen bezeichnet der Ausdruck „Diskriminierung der Frau“ jede mit dem Geschlecht begründete Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung, die zur Folge oder zum Ziel hat, dass die auf Gleichberechtigung von Mann und Frau gegründete Anerkennung, Inanspruchnahme oder Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Frau – ungeachtet ihres Familienstands – im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, staatsbürgerlichen oder jedem sonstigen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird.
(For the purposes of the present Convention, the term „discrimination against women“ shall mean any distinction, exclusion or restriction made on the basis of sex which has the effect or purpose of impairing or nullifying the recognition, enjoyment or exercise by women, irrespective of their marital status, on a basis of equality of men and women, of human rights and fundamental freedoms in the political, economic, social, cultural, civil or any other field.)
Im Unterschied zur Übersetzung im deutschen Gesetz lautet die verfälschende Wiedergabe der CEDAW-Allianz Deutschland dieser Passagen:
CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women) ist ein internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen zu Frauenrechten. Die UN-Frauenrechtskonvention wurde 1979 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und hat die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung aller Frauen zum Ziel. Sie stellt das wichtigste, verbindliche internationale Instrument zur Stärkung und Verwirklichung von Frauenrechten dar. Das Übereinkommen verpflichtet die 189 Staaten, die CEDAW rechtsverbindlich ratifiziert haben, Maßnahmen einzuleiten, um Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und der Geschlechtsidentität in ihren Staaten zu beseitigen. Ungefähr alle vier Jahre müssen die Vertragsstaaten über ihre Fortschritte vor dem CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen Bericht erstatten.
Diese manipulierende Übersetzung und Interpretation der CEDAW durch die CEDAW Allianz Deutschland wurde 2022 auch in Workshops für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte verbreitet, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wurden.
Die Arbeitsgrundlage von Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten ist jedoch das Bundesgleichstellungs- bzw. sind die jeweiligen Landesgleichstellungsgesetze, die sich aus Artikel 3 Grundgesetz ableiten. Diese beziehen sich genau wie die offiziellen Sprachfassungen der CEDAW auf das Geschlecht und nicht das transgenderideologische Konzept der „Geschlechtsidentität“.