Ministerium förderte NGOs für Verfälschung der Frauenrechts-Konventionen und hebelt Gleichstellungspolitik aus – Geschlecht zählt veröffentlicht Dokumentation
Erst auf gerichtlichen Druck gewährte das nun unionsgeführte Familienministerium Einsicht in Unterlagen zur NGO-Förderung von 2020 bis 2024. Darin zeigt sich: Das BMFSFJ förderte den Deutschen Frauenrat und von ihm getragene Organisationen im Widerspruch zu dem Verfassungsauftrag, die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzubringen. Mit Mitteln aus Steuergeldern untergrub es die völkerrechtlich bindenden Frauenrechtskonventionen – und sogar die gesamte Gleichstellungsstrategie des Bundes.
Gezielt verschleierte es die unrechtmäßige NGO-Förderung und nutzte sie, um parteipolitische Ziele von SPD und Grünen umzusetzen und dem sog. Selbstbestimmungsgesetz mit den Weg zu ebnen. All das zeigen die mehr als 100 Seiten Förderunterlagen aus dem BMBFSFJ.
In der Dokumentation NGO-Förderung und die Zersetzung der Gleichstellungspolitik schildert Geschlecht zählt die Fakten dieses politischen Skandals – hier ein Überblick dazu.
Antrag beruht auf Informationsfreiheitsgesetz
Im März 2025 beantragte die Initiative Geschlecht zählt beim damaligen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Offenlegung von Unterlagen zur Fördermittelvergabe an drei NGOs: den Deutschen Frauenrat, das Bündnis Istanbul-Konvention und die CEDAW-Allianz Deutschland. Grundlage war das Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
An der rechtskonformen Förderung dieser NGOs waren Zweifel aufgekommen, nachdem die rot-grüne Restampel Ende 2024 ihren Entwurf für ein Gewalthilfegesetz vorgelegt hatte. Darin hatte sie sich auf Verfälschungen der Istanbul-Konvention und der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) gestützt, die von den genannten NGOs verbreitet werden. Untermauert durch die Falschauslegungen, sollte auch männlichen Personen, die sich als „trans*“ oder „non-binär“ bezeichnen, ein Rechtsanspruch auf Plätze in Frauenhäusern gesichert werden. Geschlecht zählt berichtete.
Nach Intervention durch Gericht: Ministerium legt Dokumente offen
Über die IFG-Anfrage sollte geklärt werden: Förderte das Ministerium die NGOs für die Verbreitung der faktenwidrigen, verfälschten Auslegung der Frauenrechtskonventionen? Verstieß es also gegen das Prinzip der sachgerechten Vergabe und Verwendung von Bundesmitteln – und zwar im Rahmen der Richtlinien des BMFSFJ „über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen für Aufgaben der Gleichstellung von Frau und Mann“?
Es brauchte eine Intervention des Oberverwaltungsgerichts Köln, bis das mittlerweile unionsgeführte BMBFSFJ endlich Einsicht in zumindest einen Teil der angefragten Förderunterlagen gewährte. Im August 2025 legte es diverse Bewilligungsbescheide zur Mittelvergabe an den Deutschen Frauenrat offen, über den auch die beiden anderen NGOs gefördert wurden.
Weiterhin zurück hält das Ministerium jedoch die Nachweise über die Verwendung der gewährten Mittel.
„Geschäftsgeheimnisse“ des Deutschen Frauenrats
Der Deutsche Frauenrat lehne deren Herausgabe wegen des Datenschutzes und aufgrund von „Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“ ab, heißt es aus dem heute unionsgeführten BMBFSFJ. Würden die dem damaligen BMFSFJ vorgelegten Wirtschaftspläne, Förderanträge, Verwendungsnachweise und Zwischenberichte offengelegt, könnten diese Geheimnisse des Vereins preisgegeben werden.
Diese Argumentation mutet erstaunlich an bei einem gemeinnützigen Verein, der seit Jahren mit Millionen aus Steuergeldern finanziert wird. Gleichwohl schließt sich das BMBFSFJ der Begründung des Deutschen Frauenrats an.
Dokumente zeigen: BMFSFJ förderte NGOs für Verfälschung
Die Auswertung allein der lückenhaft gelieferten Förderunterlagen bestätigt den Verdacht: Das Bundesfamilienministerium förderte die genannten NGOs für die Verfälschung der Frauenrechtskonventionen und die Verbreitung der Falschauslegungen.
Der gemeinnützige Deutsche Frauenrat e. V. erhielt als Institution wie auch als Träger des Bündnisses Istanbul-Konvention und der CEDAW-Allianz Deutschland unrechtmäßig Bundesmittel, um die Istanbul-Konvention und die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) transgenderideologisch auszuhebeln. Und nicht nur das, die Dokumente offenbaren einen noch größeren Skandal.
Zweckwidrige Förderung zersetzt Gleichstellungspolitik
Das Familienministerium nutzte seine Förderrichtlinien als Fassade, um die verfassungsgemäße Gleichstellungspolitik systematisch zu zersetzen. Es förderte bereits in den Jahren 2020-2024 nicht die Gleichstellung von Frau und Mann, sondern eine Gleichberechtigung transgenderideologischer „Geschlechts-“ bzw. „Genderidentitäten“ – was bis heute manipulativ „Gleichberechtigung der Geschlechter“ genannt wird.
Das heißt, gefördert wurde die Gleichberechtigung von klischeehaften Geschlechterrollen. Genau dies widerspricht dem gleichstellungspolitischen Auftrag aus Artikel 3 des Grundgesetzes.
NGO-Förderung ebnete „Selbstbestimmungsgesetz“ den Weg
Die Förderpolitik des BMFSFJ wurde als Instrument genutzt, um dem Paradigmenwechsel im Recht durch das sog. Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) mit den Weg zu ebnen. Die NGOs erhielten Gelder dafür, Öffentlichkeit, Parlament und dezidiert auch die Justiz über den tatsächlichen Inhalt der Frauenrechtskonventionen zu täuschen.
Bei Durchsetzung des SBGG konnte so behauptet werden, es verstoße nicht gegen die geschlechtsbedingten Menschenrechte von Frauen und Mädchen. Dabei zwingt dieses Gesetz Frauen und Mädchen dazu, die Männer und Jungen, die sich qua „Geschlechts-“ bzw. „Genderidentität“ als „weiblich“ definieren, als ihresgleichen anzuerkennen. Es nötigt sie, männliche Personen als „Frauen oder Mädchen mit Penis“ in ihren ausgewiesenen Frauen- und Mädchenräumen zu dulden. Damit wird die Würde und Integrität von Frauen und Mädchen verletzt, was gegen die CEDAW, die Menschenrechte der Frau, verstößt.
Rolle der Förderpolitik für „Selbstbestimmungsgesetz“ unter Karin Prien
Die verfassungswidrige Förderpolitik ist auch von elementarer Bedeutung für die bis 31. Juli 2026 anstehende Evaluierung des sog. Selbstbestimmungsgesetzes. Darin soll auch „der wirksame Schutz von Frauen“ in den Blick genommen werden, heißt es zumindest im Koalitionsvertrag von Union und SPD.
Als neue Familien- und Frauenministerin hätte Karin Prien die unrechtmäßige Förderpolitik per Erlass neuer Förderrichtlinien längst beenden können. Das wäre ein erster Schritt hin zu einem „wirksamen Schutz“ von Frauen und Mädchen gewesen. Doch ihr BMBFSFJ führt die Förderpolitik ihrer Vorgängerinnen von SPD und Grünen unverändert weiter.
Die Ministerin hat jetzt die Chance: Sie kann die Evaluierung des SBGG ernsthaft und konsequent im Sinne des Schutzes von Frauen und Mädchen durchführen. Dann kann und muss sie die NGO-Förderung so ausrichten, dass diese dem Verfassungsauftrag und den internationalen Frauenrechtskonventionen entspricht.
Oder ihr Ministerium orientiert sich weiter an der transgenderideologischen Parteidoktrin von SPD und Grünen, die bei der Bundestagswahl auch genau für diese Positionen abgestraft wurden. In Konsequenz sollte sie dann das F aus dem Ministeriumskürzel streichen.
Dokumentation: Die Fakten des politischen Skandals
In der Dokumentation „NGO-Förderung und die Zersetzung der Gleichstellungspolitik“ wertet die Initiative Geschlecht zählt die offengelegten Förderunterlagen im Detail aus.
Die Analyse zeigt, wie das BMFSFJ ein Satellitensystem aus NGOs zur zivilgesellschaftlichen Absicherung seiner parteipolitisch-ideologischen Agenda unterhielt, das bis heute weiter genährt wird. Sie belegt, wie das Ministerium über seine NGO-Förderung die Frauenschutzrechte untergrub und so die verfassungsgemäße Gleichstellungspolitik zersetzte. Schließlich beleuchtet sie die Bedeutung all dessen für die Evaluierung des sog. Selbstbestimmungsgesetzes.
Für den Hintergrund wird erläutert, was es mit den Frauenrechtskonventionen und deren Verfälschung auf sich hat und wie bemerkenswert sich das Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz mit dem unionsgeführten BMBFSFJ gestaltete.
Zur Dokumentation NGO-Förderung und die Zersetzung der Gleichstellungspolitik