Gibt es bald keine Frauentoiletten mehr?

Der VDI macht sich die Forderungen von Transgender-Aktivisten zu eigen und vergisst die Sicherheit von Frauen und Mädchen

+++ Lesen Sie auch den OFFENEN BRIEF der Initiative Geschlecht zählt an den VDI +++

Der VDI als wichtiger technischer Regelsetzer fasst seine Richtlinienreihe für Sanitärräume neu und lässt sich dabei von Transgender-Aktivisten beraten. Das Thema Diversität oder „Vielfalt“ sei in der Gebäudetechnik angekommen, verkündet man und empfiehlt, in Zukunft nur noch „eine diskriminierungsfreie Toilettennutzung für alle“ mit Unisex-Toiletten zu planen.

Bis zum 31. Oktober 2022 besteht noch die Möglichkeit, Einsprüche zu den Entwürfen der neuen Richtlinien-Version einzulegen.

Was ist der VDI?

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) ist nach eigenen Angaben die größte Organisation von IngenieurInnen und NaturwissenschaftlerInnen in Deutschland. Er ist Projektträger öffentlicher Forschungsförderung und ins Lobbyregister des Bundestages eingetragen. Der Verein erarbeitet Empfehlungen als allgemein anerkannte technisch-wissenschaftliche Regeln, an denen sich die Industrie und sehr oft auch der Gesetzgeber orientieren.

Für Sanitärräume und -technik ist dies die Richtlinienreihe VDI 6000 mit Regeln für die Planung und Ausstattung von Toiletten. Die Reihe besteht aus insgesamt sieben Richtlinien, genannt Blätter, mit jeweils mehreren Seiten. Jedes Blatt behandelt eine Art von Sanitärräumen, so u.a. in Arbeitsstätten, Kindergärten und Bildungseinrichtungen, Versammlungsräumen und in der Öffentlichkeit.

Die technische Regelsetzung sei ein Prozess des Austauschs, in die Gruppen, die ein Interesse an einer Sache haben, ihre Erwartungen einbringen könnten, sagt Thomas Wollstein, der beim VDI die Fach- und Richtlinienausschüsse im Bereich Sanitärtechnik betreut, in einem Blogbeitrag. Diese Interessen würden gebündelt in Entwürfe zur Neufassung der Richtlinien gefasst und die Öffentlichkeit werde gebeten, in einem begrenzten Zeitfenster dazu Feedback in Form von Einsprüchen zu geben.

Allerdings werden diese Vorgänge nur in der Fachpresse veröffentlicht, deshalb erhalten die von einer Neuregelung Betroffenen oft erst viel zu spät Kenntnis davon.

Der VDI vertritt die Interessen der Transgender-Lobby

Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) haben ihre Interessen mit der Forderung nach einer „diskriminierungsfreien Toilettennutzung für alle“ eingebracht und an der Neufassung der Richtlinienreihe VDI 6000 beratend mitgewirkt. So kommt es, dass der VDI in seinen Entwürfen für die Neuauflage empfiehlt, nicht mehr wie bislang „von einer binären, paritätischen Geschlechteraufteilung“ auszugehen, die Sanitärräume in Frauen-, Männer- und barrierefreie Toiletten gliedert (Blatt 4, Entwurf 2022, Abschnitt 5.7).

„Stellen Sie sich vor, jemand in Frauenkleidung sucht in der Öffentlichkeit das WC für Herren auf. Betroffene sind dann verunsichert und hoffen, dass niemand sie dabei sieht“, sagt in einem Interview Thomas Wollstein. Die herkömmliche binäre Aufteilung in Toiletten für Frauen und Männer führe zu einem „Zwangsouting“ von Menschen „nicht-binären Geschlechts“.

Der VDI-Entwurf empfiehlt stattdessen das sog. Universal Design: „Öffentlich und gewerblich genutzte Sanitärbereiche sind grundsätzlich so zu gestalten, dass Zugang und Nutzbarkeit für alle Personen gegeben sind. Dies beinhaltet insbesondere (…) geschlechterunspezifische Nutzbarkeit.“ (Blatt 1, Entwurf 2022, S. 6)

Diese Empfehlung begründet der VDI damit, dass mit der Einführung des „dritten Personenstands“ durch den Gesetzgeber neue Konzepte für Sanitärbereiche erforderlich seien. Dabei wird mit dem Beispiel des Herrn in Frauenkleidung offenbar unhinterfragt die Argumentation der Transgender-Rechtsaktivisten übernommen. Die juristische Kategorie „divers“, also der sog. dritte Personenstand oder dritte Geschlechtseintrag im Personenstandsregister neben männlich und weiblich, wurde jedoch ausschließlich für intersexuelle bzw. intergeschlechtliche Personen eingeführt. Diese gesetzliche Regelung gilt nicht für Personen, die sich als „transgender“ oder „nicht-binär“ verstehen, zum Beispiel Männer, die im Besitz ihrer männlichen Genitalien als Frauen gelten wollen.

Die Gefahren und Risiken, die eine „geschlechterunspezifische Nutzbarkeit“ für Frauen und Mädchen mit sich brächten, wenn sie sich Toilettenräume mit Männern teilen sollten, wurden vom VDI offenbar nicht einmal angedacht. Ignoriert wird auch, dass zum Beispiel Großbritannien von den Unisex-Toiletten gerade wieder zu geschlechtergetrennten Toiletten zurückkehrt, weil Unisex-Toiletten nachweislich die Sicherheit von Frauen und Mädchen gefährden, wie auch der Guardian berichtet. In Deutschland beginnt sich inzwischen Widerstand zu regen, etwa in Frankfurt.

Für die Verantwortlichen des VDI ergibt sich die dringende Notwendigkeit, sich umfassend mit dieser Thematik auseinanderzusetzen, bevor Empfehlungen mit so weitreichenden Folgen ausgesprochen werden.

Einspruch einlegen – für die Sicherheit von Frauen und Mädchen

Der Entwurf der VDI 6000 zu Sanitärtechnik und Sanitärräumen hat sieben Blätter mit jeweils mehreren Seiten. Auf der Internet-Überblicksseite zu jedem Blatt (siehe Tabelle unten) findet sich das jeweilige Einspruchsformular. Einsprüche müssen pro Blatt eingelegt werden.

Die Empfehlung des VDI für Unisex-Toiletten stützt sich vor allem auf drei Passagen in den Blättern 1 und 4, gegen die Einspruch eingelegt werden sollte:

  1. Blatt 1 (Entwurf 2022): „Grundlagen“, S. 2, Einleitung:
    „Mit der Einführung des dritten Personenstands durch den Gesetzgeber sind neue Konzepte für Sanitärbereiche erforderlich. Es empfiehlt sich die Berücksichtigung im Rahmen eines Universal-Design.“
  2. Blatt 1 (Entwurf 2022), „Grundlagen“, Abschnitt „6 Universal Design“:
    „Öffentlich und gewerblich genutzte Sanitärbereiche sind grundsätzlich so zu gestalten, dass Zugang und Nutzbarkeit für alle Personen gegeben sind. Dies beinhaltet insbesondere (…) geschlechtsunspezifische Nutzbarkeit.“
  3. Blatt 4 (Entwurf 2022), „Versammlungsstätten und Versammlungsräume“, S. 4, Abschnitt 5.7:
    „Die VStättVO der Länder gehen derzeit noch von einer binären, paritätischen Geschlechteraufteilung aus. Diese Richtlinie weicht mit Blick auf Universal-Design (siehe VDI 6000 Blatt 1) von dieser Annahme ab.“
    (VStättVO = Versammlungsstättenverordnungen)

So funktioniert der Einspruch

Einsprüche müssen via Einspruchsformular pro Blatt erhoben werden. Laden Sie dazu die Excel-Einspruchsformulare für Blatt 1 und für Blatt 4 herunter (auf der jeweiligen Internetseite nach unten scrollen, dort ist der Link „Jetzt Einspruch (Excel) einreichen“). Füllen Sie die Einspruchsformulare am Rechner aus und senden Sie sie als Mailanhänge an die Adresse vdi-richtlinien@vdi.de, die auch auf den Formularen angegeben ist.

Hier finden Sie Anregungen: Beispieleinspruch zu Blatt 1 und Beispieleinspruch zu Blatt 4.

Die Entwürfe der einzelnen Blätter zur VDI 6000

Blatt 1Grundlagen (28 S.)Überblick + EinspruchsformularInhaltsverzeichnis
Blatt 2Wohnungen und Hotelzimmer (5 S.)Überblick + EinspruchsformularInhaltsverzeichnis
Blatt 3Arbeitsstätten (34 S.)Überblick + EinspruchsformularInhaltsverzeichnis
Blatt 4Versammlungsstätten und
Versammlungsräume (9 S.)
Überblick + EinspruchsformularInhaltsverzeichnis
Blatt 5Gesundheitswesen und Pflege (12 S.)Überblick + EinspruchsformularInhaltsverzeichnis
Blatt 6Kinderbetreuungs- und
Bildungseinrichtungen (13 S.)
Überblick + EinspruchsformularInhaltsverzeichnis
Blatt 7Öffentliche Sanitärräume
Verabschiedet, noch nicht
veröffentlicht. Die Vorgängerversion
von Blatt 7 ist die bisherige VDI 3818.
ÜberblickInhaltsverzeichnis
steht aus

Blatt 7 der VDI 6000 (die frühere VDI 3818) zu Öffentlichen Sanitärräumen wurde allerdings bereits im Sommer 2022 verabschiedet und harrt der Veröffentlichung durch den Beuth Verlag. Bemerkenswert ist, dass der Verlag dieses Blatt in seinen Artikeln und unter dem Interview mit Thomas Wollstein in den VDI-Fachmedien nicht aufführt.

Alle Blätter findet man nur, wenn man in die VDI-Suchmaske „VDI 6000“ eingibt. Zum Blatt 7 gibt es allerdings auch hier nur rudimentäre Informationen.

Die Richtlinien des VDI werden vertrieben vom Beuth Verlag in Berlin, einem Tochterunternehmen des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Die Entwürfe für die VDI 6000 können entweder für mehrere Hundert Euro gekauft, aber auch kostenfrei in Bibliotheken und Institutionen an Rechnern eingesehen werden, die einen Zugang zum Datenbank-Infosystem (DBIS) bieten. Die Datenbank Nautos des Beuth Verlags enthält die VDI-Richtlinien. Die Stellen für die kostenlose Einsicht nennen sich Infopoints, die hier ermittelt werden können.

Aktiv protestieren

Es sollten möglichst viele Menschen wie oben beschrieben Einspruch einlegen, denn diesen muss der Fachausschuss des VDI beachten.
Wer dies nicht tun möchte, sollte zumindest eine Protest-Stellungnahme schreiben mit den Gründen, warum Frauen und Mädchen eigene Toiletten brauchen, und diese Stellungnahme senden an den derzeitigen VDI-Präsidenten, Dr. Volker Kefer (vdi@vdi.de) – am besten in CC auch richten an dessen designierten Nachfolger, Prof. Dr. Lutz Eckstein (office@ika.rwth-aachen.de), sowie an den für die Richtlinienreihe Verantwortlichen, Thomas Wollstein (tga@vdi.de).