Was Buschmann und Paus aktiv verschweigen

Ablenkungsmanöver zur Durchsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes

Bald soll der Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt werden. Dessen Eckpunkte hatten Justizminister Buschmann und Familienministerin Paus am 30. Juni 2022 in der Bundespressekonferenz vorgestellt und beteuert: Mit dem Gesetz werde „nur die Änderung des Personenstands und des Vornamens für transgeschlechtliche, non-binäre und intersexuelle Personen“ neu geregelt. Weiter nichts.

Da diese Änderung doch nur eine Formalie sei, wäre sie mit einer „einfachen Erklärung beim Standesamt“ zu erledigen. Und weil das ein Gewinn nicht nur für die genannte Gruppe, sondern für die ganze Gesellschaft sei, ermögliche man dies gleich allen Bürgerinnen und Bürgern. Was soll da ein Problem sein?

Was das Problem ist

Buschmann und Paus verschweigen aber: Eine Änderung des Personenstands per „einfacher Erklärung beim Standesamt“ würde nur deshalb möglich, weil die Ampelregierung mit dem Selbstbestimmungsgesetz beabsichtigt, eine grundlegende Forderung der Transgender-Rechtslobby zu erfüllen. Diese „einfache Erklärung beim Standesamt“ betrifft nämlich den Eintrag im Personenstandsregister, mit dem amtlich dokumentiert wird, welchem Geschlecht eine Person angehört. Und der könnte nur geändert werden, wenn sich das Geschlecht einer Person ändert, was nicht möglich ist, da das Geschlecht biologisch bedingt und unveränderbar ist.

Folglich muss neu definiert werden, was Geschlecht ausmacht, was juristisch und gesellschaftlich darunter verstanden wird. Und genau darin besteht die Forderung der Transgender-Rechtsaktivisten. Diese verschwindend kleine, aber wirkmächtige Gruppe fordert ja nicht, das Geschlecht wechseln zu können, denn auch diese Leute wissen, dass dies nicht möglich ist. Sie fordert, die Kategorie „Geschlecht“ in unserem Rechtssystem durch das transgenderideologische Konstrukt „Geschlechtsidentität“ zu ersetzen.

„Geschlechtsidentität“ meint in diesem Zusammenhang nicht das persönliche Selbstverständnis von weiblich oder männlich. Hier geht es um das sogenannte soziale Geschlecht, englisch gender, also um die Geschlechterstereotype, die die Basis der für Frauen und Männer unterschiedlich konstruierten Geschlechtsrollen sind. „Gender identity“ wurde in der deutschen Fassung der Yogyakarta Principles, dem Manifest der Transgender-Rechtsaktivisten, von diesen bewusst mit „Geschlechtsidentität“ übersetzt. Im Deutschen müsste aber eigentlich von „Geschlechtsrollenidentität“ bzw. „Genderidentität“ gesprochen werden, denn es sind eben die diskriminierenden stereotypen Geschlechterrollen, die damit gemeint sind.

Erst der fundamentale Paradigmenwechsel hin zu diesem Konzept von „Geschlechtsidentität“ in unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung würde also ermöglichen, dass die angekündigte „einfache“ Änderung im Personenstand vorgenommen werden könnte.

„Geschlechtsidentität“ statt Geschlecht

Wer zukünftig rechtlich als weiblich oder männlich gilt, würde demnach nicht mehr anhand körperlich-biologischer Geschlechtsmerkmale bei der Geburt festgestellt. Ausschlaggebend wäre vielmehr das momentane „Gefühl eines Geschlechts“ der jeweiligen Person – ein persönlicher „Gefühlszustand“, der sich jederzeit ändern kann.

  • Nur so könnten sich Männer im Besitz ihrer männlichen Genitalien per Sprechakt beim Standesamt rechtlich zu Frauen erklären und in die Gruppe der Frauen und deren separierte Räume eindringen. Diese Männer könnten das sogar nur situationsbedingt tun und nach einem Jahr wieder eine andere „Geschlechtsidentität“ annehmen.
  • Nur so könnten Männer als „Frauen mit Penis“ die geschlechtsspezifischen Rechte von Frauen ad absurdum führen.
  • Nur so könnte die Gesellschaft per sanktionsbewehrtem Offenbarungsverbot gezwungen werden, die Realität zu leugnen und diese Männer als Frauen zu akzeptieren.
  • Nur so könnten Kinder und Jugendliche, die nicht den Klischees von „richtigen“ Mädchen oder Jungen entsprechen, rechtlich abgesichert auf den Trans-Zug gelockt werden, der über die Haltestellen Pubertätsblocker und gegengeschlechtliche Hormongaben meist direkt auf den OP-Tisch der Transgender-Kliniken führt.

Würden Buschmann und Paus dies eindeutig kommunizieren, wäre der Widerstand in Gesellschaft und Parlament so groß, dass dieses Gesetz keine Chance hätte, verabschiedet zu werden.

Genau aus diesem Grund folgt die Ampelregierung mit ihrem Gesetzesvorhaben auch Wort für Wort dem sogenannten Iglyo-Dentons-Papier, dem Strategiepapier für die Kampagnen- und Öffentlichkeitsarbeit der Transgender-Rechtsaktivisten für Selbstbestimmungsgesetze weltweit. In dieser von hochbezahlten Juristen verfassten Vorlage wird u.a. explizit die antidemokratische Vorgehensweise empfohlen, ein solches Gesetz möglichst ohne Diskussion und mit so wenig Presse wie eben möglich auf den Weg zu bringen.

Buschmann und Paus nicht auf den Leim gehen

Die dennoch aufflammenden Diskussionen lenken Buschmann und Paus gezielt auf Nebengleise. Und das offenbar mit Erfolg, sonst bemühten sich derzeit nicht so viele Kritikerinnen und Kritiker, immer noch mehr Beweise für das wissenschaftlich längst Belegte zu sammeln, dass es nämlich biologisch nur zwei Geschlechter gibt und dass Frauen Personen weiblichen Geschlechts sind.

An der wirklichen Gefahr, der Neudefinition von „Geschlecht“, führt diese Diskussion jedoch haarscharf vorbei: Sobald eine Person rechtlich eine Frau oder ein Mann werden könnte, weil sie sich lediglich als Frau oder Mann fühlt, spielten biologische Fakten keine Rolle mehr. Egal mit welchem juristischen Winkelzug „Geschlechtsidentität“ oder deren Inhalte in unser Rechtssystem einzögen, „weiblich“ und „männlich“ würden dann nicht mehr anhand körperlich-biologischer Fakten definiert.

Verhindert werden muss deshalb, dass das transideologische Konstrukt „Geschlechtsidentität“ oder dessen Inhalte zu einer Grundlage unseres Rechtssystems werden.

Nur wenn ausschließlich die faktische Kategorie Geschlecht, definiert durch die körperlich-biologischen Merkmale, die weiblich von männlich unterscheiden, die Grundlage unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung bleibt, können die in der UN-Frauenrechtskonvention verbrieften geschlechtsbedingten Rechte und die Schutzrechte der UN-Kinderrechtskonvention weiterhin eingefordert und gewahrt werden.

Und nur wenn dieser grundlegende Sachverhalt sowohl in der Gesellschaft als auch bei den Bundestagsabgeordneten, die demnächst über das Selbstbestimmungsgesetz abstimmen werden, bekannt und verstanden wird, kann es gelingen, dieses Gesetz zu verhindern.