Stellungnahme: Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Änderungsrichtlinie Menschenhandel

Die Schutzrechte von Menschenhandel betroffener Frauen und Mädchen sollen ausgehebelt werden

Die Zeit drängt, Deutschland muss bis 15. Juli 2026 die reformierte EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels in nationales Recht umsetzen. Der vorgelegte Gesetzentwurf ignoriert jedoch zentrale Vorgaben zu Prävention und Opferschutz aus der EU-Richtlinie – und zwar zum Nachteil der Frauen und Mädchen, die von Menschenhandel betroffen sind. Dies stellt die Initiative Geschlecht zählt in ihrer Stellungnahme zum Entwurf fest.

Entwurf missachtet Geschlechterperspektive

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) führt an, der seit 27. Mai 2026 vorliegende Gesetzentwurf der Regierung setze die Änderungsrichtlinie Menschenhandel in deutsches Recht um.

Tatsächlich missachtet der Entwurf jedoch die darin zwingend vorgegebene Geschlechterperspektive und Differenzierung nach dem Geschlecht (sex). Er unterläuft völkerrechtliche Verträge, auf die sich die konsolidierte Richtlinie 2011/36/EU mit dem Ziel stützt, die besonderen Schutzrechte der von Menschenhandel betroffenen Frauen und Mädchen zu wahren.

„Geschlechtsidentität“ statt Geschlecht

Gestärkt würde die Rolle des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das seiner Berichterstattung statt der Kategorie Geschlecht das Konzept der Gender Identity („Geschlechtsidentität“) zugrunde legt – und somit nicht richtlinienkonform arbeitet. Damit bereitet der Gesetzentwurf der Etablierung einer Parallelstruktur zur parlamentarischen Politikgestaltung von EU-Vorgaben den Weg. So gefährdet er die Deutungshoheit des Deutschen Bundestags.

In ihrer Stellungnahme begründet die Initiative Geschlecht zählt detailliert, warum der Gesetzentwurf nicht verabschiedet werden darf.

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