Gewalthilfegesetz würde Männern Zugang zu Frauenhäusern sichern
Noch Anfang 2024 blockierte der inzwischen entfleuchte Justizminister Buschmann auf EU-Ebene, dass die „Nur ja heißt ja“-Regelung in die EU-Richtlinie eingearbeitet wurde, mit der Frauen besser vor dem Straftatbestand Vergewaltigung geschützt werden sollten. Viele Frauen dachten damals, die Frauenverachtung dieser Regierung sei nicht mehr zu toppen. Doch jetzt versucht die Rest-Ampelregierung kurz vor ihrem Ende, dem Ganzen mit dem „Gewalthilfegesetz“ die Krone aufzusetzen.
Der Schutz von Frauen wird vorgetäuscht
Verfasst in der manipulativen Rhetorik, die ein Markenzeichen dieser Regierung ist, liegt deren „Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ vor.
Schon im Titel wird mit dem Begriff „geschlechtsspezifisch“ suggeriert, es handele sich vorrangig um ein verlässliches Hilfesystem für Frauen, die aufgrund ihres Geschlechts von Gewalt betroffen sind. Das Gegenteil ist der Fall: Mit diesem Gesetz würde das Recht für Frauen und Mädchen auf Schutz vor geschlechtsbedingter Gewalt endgültig ausgehebelt.
Bereits in § 1 wird deutlich, dass es bei der Bereitstellung von ausreichendem und bedarfsgerechtem Schutz usw. nicht um die von geschlechtsbedingter Gewalt betroffenen Frauen (und deren Kinder) geht. Es geht um „gewaltbetroffene Personen“, die vor „geschlechtsspezifischer“ Gewalt geschützt werden sollen.
In § 2 (1) Begriffsbestimmungen wird dann verdeutlicht, wer damit gemeint ist:
Geschlechtsspezifische Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist jede körperliche, sexuelle, psychische oder wirtschaftliche Gewalthandlung durch eine oder mehrere Personen, die sich gegen eine Person aufgrund ihres Geschlechtes oder ihrer Geschlechtsidentität richtet und zu Schäden oder Leiden führt oder führen kann. Geschlechtsspezifische Gewalt umfasst insbesondere Gewalt gegen Frauen und damit Gewalthandlungen nach Satz 1, die sich gegen eine Frau richten, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen unverhältnismäßig stark betreffen und zu Schäden oder Leiden führen oder führen können.
Wie dieses Gesetz den Schutz von Frauen aushebelt
Hier zeigen sich also die Grundlagen dieses Gesetzes:
- „Geschlecht“ wird mit „Geschlechtsidentität“ gleichgesetzt, damit die Männer, die den Geschlechtseintrag „weiblich“ gewählt haben oder wählen, als Frauen gelten und als solche Zugang zu den Zufluchtsstätten von Frauen erhalten müssen. Das Hausrecht der Betreiberinnen, zum Beispiel von Frauenhäusern, würde damit ausgehebelt.
- Es wird suggeriert, auch „Transfrauen“, also Personen männlichen Geschlechts, seien von „geschlechtsspezifischer“ Gewalt aufgrund ihres „Transfrau-Seins“ betroffen. „Transgender“ ist jedoch kein Geschlecht. „Transgender“ ist eine ideologisch begründete „Genderidentität“.
- Die geschlechtsbedingte Gewalt, die Frauen als weibliche Personen erleben, wird nur noch als geschlechtsspezifische Gewalt benannt. So wird das spezifische Recht von Frauen auf Schutz vor Gewalt, die sie aufgrund ihres weiblichen Geschlechts, also geschlechtsbedingt, erleben, zugunsten von Männern mit der üblichen manipulativen Sprachakrobatik der Ampelparteien untergraben.
Frauen brauchen männerfreie Zufluchtsstätten
Geschlechtsbedingte Gewalt erleben Frauen und Mädchen aufgrund ihres (körperlich-biologischen) Geschlechts und nicht aufgrund eines „selbstbestimmt gewählten“ Geschlechtseintrags im Personenstandsregister. Ihr Recht auf Schutz ist geschlechtsbedingt.
Geschlechtsbedingte Gewalt, die Frauen in der Regel traumatisiert, geht von Männern aus, und die Kinder dieser Frauen mussten oft direkt miterleben, was Männer ihren Müttern antun. Frauen brauchen deshalb Zufluchtsstätten für sich und ihre Kinder, zu denen Männer, auch solche mit dem Geschlechtseintrag „weiblich“, keinen Zutritt haben. Männer bleiben auch nach Änderung ihres Geschlechtseintrags auf „weiblich“ Personen männlichen Geschlechts.
Sobald männliche Personen Zugang zu Zufluchtsstätten für Frauen erhalten, sind dies keine sicheren Orte mehr für Frauen. Frauen und ihre Kinder wären Männern als potenziellen oder tatsächlichen Tätern ausgeliefert.
Auch bei diesem Gesetz ist also das transgenderideologische Konzept der „Geschlechtsidentität“, des „gefühlten Geschlechts“, der Dreh- und Angelpunkt – wie beim sog. Selbstbestimmungsgesetz, das der Großteil der Bürgerinnen und Bürger noch nicht einmal kennt, weil es gezielt unter dem Radar der Öffentlichkeit durchgesetzt wurde.
Was mit dem Gesetz zur „Selbstbestimmung des Geschlechts“ in unser Rechtssystem eingeführt wurde, soll mit dem sog. Gewalthilfegesetz nun verfestigt werden.
Brandbrief ausgerechnet vom Deutschem Frauenrat
Der Deutsche Frauenrat und die UN WOMEN Deutschland initiierten einen „Brandbrief“ zur Unterstützung dieses Gesetzes. Das verwundert nicht, hat sich der Deutsche Frauenrat doch längst zum Deutschen „FrauenVerrat“ entwickelt: Er setzte das sog. Selbstbestimmungsgesetz aktiv mit durch und sorgte mit dafür, dass Männer heute schon Zugang zu Schutzräumen von Frauen haben. Nicht von ungefähr fördert ihn das Bundesfamilienministerium mit mehr als zwei Millionen Euro jährlich.
UN WOMEN Deutschland ist Mitglied der CEDAW Allianz Deutschland, die wiederum unter dem Dach des Deutschen Frauenrats agiert. Gemeinsam mit dem Bundesverband Trans* (und Mitmischen der Bundesfamilienministerin) hat diese „Allianz“ die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) in deren deutscher Übersetzung bewusst im Sinne der Gender Identity verfälscht. „Alle Frauen“ war auch dabei die Zauberformel. Gemeint sind damit nicht nur Frauen, sondern auch Männer, die behaupten, Frauen zu sein. Wie perfide das gemacht wurde, ist hier nachzulesen.
Der Wahlkampf-Köder für Frauen
Drei Jahre hatte die Ampelregierung Zeit, ein „Gewalthilfegesetz“ auf den Weg zu bringen. Kurz vor Schluss und in Anbetracht ihrer niederschmetternden Umfragewerte legt sie nun einen Köder für Frauen aus, um deren Stimmen für die kommende Bundestagswahl zu gewinnen. Anbeißen werden allerdings nur die Frauen, die nicht erkennen, dass dieses Lockmittel vergiftet, weil frauenverachtend ist.