Auswirkungen

AUSWIRKUNGEN AUF FRAUEN UND MÄDCHEN

Gelten Männer, die sich per Sprechakt selbst zu Frauen erklären, juristisch als „weiblich“, höhlt dies die geschlechtsbedingten Rechte von Frauen und Mädchen nicht nur aus, es macht sie zunichte. Diese Rechte wurden erkämpft, um vor Diskriminierung und sexualisierter Gewalt zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel das Recht auf Bildung, politische Vertretung und freie Meinungsäußerung, das Recht auf Versammlungsfreiheit und auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, Schutzrechte, die sich auf den weiblichen Körper beziehen, wie etwa Mutterschutzrechte, Schutz vor Genitalverstümmelung, Schutz vor Vergewaltigung, das Recht auf Abtreibung und vieles mehr.

Ohne die faktenbasierte, auf den Körper bezogene Definition von „Frau“ kann nicht gegen Diskriminierung oder Gewalt gegen Frauen vorgegangen werden.

Bedroht: Recht auf Bildung, politische Vertretung und gleichen Lohn für gleiche Arbeit

Maßnahmen, die dazu dienen, die politische und öffentliche Teilhabe und die wirtschaftliche Lage von Frauen zu verbessern, können von diesen Männern eingefordert und dadurch ad absurdum geführt werden (siehe Wahleinspruch). Wenn Männer rechtlich als Frauen gelten, werden geschlechtsspezifische Gehaltsstatistiken verfälscht und Maßnahmen, die den sogenannten „Gender Pay Gap“ (der ein Geschlechter-„Pay Gap“ ist) minimieren sollen, unbrauchbar.

Bedroht: Recht auf freie Rede und Meinungsäußerung

Wenn Frauen sich für ihre Rechte einsetzen und die Neudefinition der Rechtskategorie Geschlecht über das Konzept der „Geschlechtsidentität“kritisieren, werden sie diffamiert, beschimpft und bedroht. Ihnen werden Repressalien und Sanktionen zum Beispiel beruflicher Art angedroht. Beispiele dafür sind Kathleen Stock, Joe Phoenix, Maya Forstater, die um ihre Jobs gebracht wurden. Auch die Harry-Potter-Autorin J.K. Rowling wird massiv als „transphob“ angefeindet und bedroht und es wird dazu aufgerufen, ihre Bücher zu verbrennen – seit ihrer Äußerung, dass es nicht „Menschen, die menstruieren“ heißt, sondern „Frauen“.

Bedroht: Recht auf Versammlungsfreiheit

Dieses Recht bedeutet für Frauen, dass sie sich ausschließlich in Frauengruppen treffen und in Frauenvereinen organisieren können, um ihren Interessen ohne Anwesenheit von Männern nachzugehen. Die Räume, die sie dafür nutzen, sind in dem Moment Freiräume zum Schutz vor männlicher Dominanz, Übergriffen und sexualisierter Gewalt. Männer, die rechtlich als „weiblich“ gelten, erhalten Zugang nicht nur zu diesen Räumen, sondern auch zu allen öffentlichen Institutionen und Bereichen, die extra zum Schutz von Frauen und Mädchen entstanden sind: zu Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen, öffentlichen Toiletten, Frauen- und Mädchenumkleiden in Schulen und Sportstätten, Frauengefängnissen, Frauengesundheitszentren, Zimmern für Frauen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie zu den Bereichen für Frauen und Mädchen in Unterkünften für Geflüchtete.

Bedroht: Schutzrechte, die sich auf den Körper der Frau und des Mädchens beziehen

Dazu gehören die Mutterschutzrechte, der Schutz vor Genitalverstümmelung, das Recht auf Abtreibung und der Schutz vor Vergewaltigung. Männer, die rechtlich als Frauen gelten, können beanspruchen, rechtlich als „Mütter“ behandelt zu werden. Der Schutz vor Genitalverstümmelung ist hinfällig, wenn „geschlechtsangleichende“ Operationen normalisiert und damit verharmlost werden. Vergewaltigung ist ein Straftatbestand, der fast ausschließlich von Männern begangen wird – auch von solchen, die von sich behaupten, Frauen zu sein. Der Zugang zu Gesundheitsleistungen, die Schwangerschaft, Entbindung und Stillzeit betreffen, wird schon jetzt eingeschränkt, weil angesichts des Marktbedarfs an „geschlechtsangleichenden“ Operationen immer mehr Geburtskliniken geschlossen und am selben Ort „körpermodifizierende“ Transgender-Kliniken eröffnet werden.

Im Gesundheitsbereich sind geschlechtsspezifische Statistiken durch Einbeziehung von Männern in die Kategorie Frau unbrauchbar. Dies hat lebensbedrohliche Folgen für Frauen: Biologische Unterschiede zwischen Frauen und Männern prägen nicht nur Krankheitsverläufe, sondern auch die Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten.

Bedroht: Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen

Die Maßnahmen, um die Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen abzuschaffen, werden zur Farce, weil die Begriffe Frau, Mutter, Mädchen aus dem Sprachgebrauch entfernt oder umdefiniert werden, genauso wie Begriffe, die bisher zur Bezeichnung von weiblichen Körperteilen und Körperfunktionen verwendet werden, zum Beispiel Vulva und Menstruation. Das sind Ausdrücke, die auch in konstitutionellen Rechtsakten, der Gesetzgebung und in politischen Dokumenten verwendet werden. Im Transgender-Konzept von „Genderidentität“ werden diese Begriffe als diskriminierend empfunden, weil sie Männer, die sich als Frauen verstehen, ausschließen.

Es wird bereits praktiziert, all diese Begriffe durch „genderneutrale“ Wörter zu ersetzen und zum Beispiel „menstruierender/blutender Mensch“ für „Frau“ zu sagen. Frauen werden jetzt schon häufig unter die Abkürzung „FLINTA“ gefasst für „Frauen/Lesben/Inter/Nonbinär/Trans/A-Gender“. Statt Vagina soll es „vorderes Loch“ heißen. Das Geschlechtsteil eines Mannes, der von sich behauptet, eine Frau zu sein, wird zum „Penis der Frau“ oder „Lady Dick“. Damit werden Frauen und Mädchen und ihre Lebensrealität nicht nur unsichtbar gemacht, sie werden in ihrer Existenz sprachlich ausgelöscht.

AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESAMTE GESELLSCHAFT

Mit der Verabschiedung des sog. Selbstbestimmungsgesetzes wurde das Interesse eines Bruchteils der Gesellschaft über das Interesse der Allgemeinheit gestellt. Damit wird unsere Rechtsordnung letztlich so verändert, dass eine wirkliche Gleichstellung von Frauen und Männern verhindert würde, weil die Ungleichbehandlung der Geschlechter durch die stereotype Rollenverteilung weiter zementiert wird. Ein subjektives „Gender-Empfinden“, das sich jederzeit ändern kann, ist nun der zum Gradmesser dafür werden, was wir als Gesellschaft gutheißen und politisch fördern wollen.

Betroffen davon sind alle Bürgerinnen und Bürger – zwar in erster Linie Frauen und Mädchen, aber nicht nur sie, denn Männer sind eben auch die Partner, Söhne, Enkel und Brüder von Frauen und die Väter von Töchtern.

Hier einige Beispiele:

Gleichstellungspolitik wird staatlich gefördert ins Gegenteil verkehrt

Der staatliche Auftrag aus Artikel 3 des Grundgesetzes, auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern hinzuwirken, wird außer Kraft gesetzt, weil Männer, die sich per Sprechakt selbst zu Frauen erklären, juristisch als Frauen gelten. Nicht nur die Frauenförderung in Wirtschaft und Politik, auch die Mädchenförderung in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen gerät so zur Farce. Geschlechterstereotype und traditionelle Rollenzuweisungen, die es ja gerade aufzulösen gilt, werden hingegen festgeschrieben und diese Entwicklung wird auch noch staatlich gefördert. Zukunftsperspektiven und Lebensentwürfe von Mädchen und Jungen werden auf Geschlechterstereotype reduziert und eingeengt.

Selbstbestimmungsgesetz betrifft Rechte aller Bürgerinnen und Bürger

Das sog. Selbstbestimmungsgesetz ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) – anders als das Transsexuellengesetz, das ein Sondergesetz war. Betroffen sind davon also alle Rechtsbereiche, die das BGB regelt, etwa das Familien-, das Sozial- und das Arbeitsrecht.

Allerdings ist dies nicht verfassungsgemäß, wenn Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) unverändert bleibt. Gesetze und rechtliche Regelungen sind nämlich nur dann verfassungskonform, wenn sie keinen Bezug zu „Geschlecht“ aufweisen (Differenzierungsverbot) und sich folglich auch nicht auf Geschlechterstereotype beziehen. Das bedeutet, auch Artikel 3 GG muss neu definiert werden. Bestrebungen der Transgender-Rechtslobby dazu gibt es schon länger.

Mit dem Konzept der „Genderidentität“, maskiert als „Geschlechtsidentität“, wurde quasi die Leerstelle der fehlenden Definition von Geschlecht im Grundgesetz gefüllt. Eine explizite Definition von weiblich und männlich, Frau und Mann, hatte bis dato keine Relevanz, weil die Bedeutung von Geschlecht und wer als Frau oder Mann gilt, als nicht näher zu erläuternde Selbstverständlichkeit sowohl im gewohnheitsrechtlich-juristischen als auch im gesellschaftlichen Sinne vorausgesetzt wird.

„Genderidentität“ trifft alle Lebensformen

Die Verleugnung der biologischen Zweigeschlechtlichkeit betrifft auch lesbische Frauen und schwule Männer. Weil die gleichgeschlechtliche sexuelle Orientierung – die Basis ihrer Lebensform – rechtlich zu einer „sexuellen Anziehung gleicher oder diverser Genderidentitäten“ umdefiniert wird, werden die Rechte, die genau für diese Lebensform erkämpft wurden, ad absurdum geführt.

Besonders junge lesbische Frauen werden von Männern, die sich selbst als „Lesben“ bezeichnen, genötigt, sie als Sexualpartner zu akzeptieren. Tun die Frauen das nicht, werden sie als „transphobe Vagina-Fetischistinnen“, „Vagina-Nazis“ und Schlimmeres angegriffen.

Neusprech“ löscht Realität aus

Die Realität überholt schon heute Orwells „1984“, denn die sprachpolitische Umgestaltung zum „Neusprech“ der Transgender-Lobby ist bereits in vollem Gange: Einträge bei Wikipedia, der vermeintlich neutralen, wichtigsten Informationsplattform, werden kontinuierlich umgeschrieben. Fakten zum Thema Geschlecht werden durch „alternative Fakten“ ersetzt. Die menschliche Zweigeschlechtlichkeit wird geleugnet und dafür werden „Cisgeschlecht“ und „Transgeschlecht“ verankert.

Der Straftatbestand Exhibitionismus hat sich in Wikipedia gewandelt zu einer „Sexualpräferenz“ – und es ließen sich noch viele weitere Beispiele nennen. Praktisch wird per Internet gezielt eine Art Gehirnwäsche betrieben. Vor allem Kinder und Heranwachsende sind dem ungeschützt ausgesetzt.

Frauen und Frauengeschichte werden sprachlich ausradiert

Alle Begriffe, die Frauen und ihre Weiblichkeit betreffen, werden durch „genderneutrale“ Begriffe ersetzt. Die Frauengeschichte und mit ihr die Biografien von Frauen und ihre Errungenschaften und Leistungen in allen gesellschaftlichen Bereichen verschwinden ganz oder werden umgedeutet. Diese Frauengeschichten, die erst ab den 1970er-Jahren von der damals neu erkämpften Frauen- und Geschlechterforschung aufgespürt wurden, sind seitdem Orientierung und Motivation für Mädchen und junge Frauen. Ihnen wird nun stattdessen die hellblau-rosa Struktur einer Genderidentitäts-Ordnung aufgezwungen. Immer öfter wird bei Mädchen, die ihre rosa Kleidchen hassen und auf Bäume klettern, gefragt, ob sie nicht vielleicht doch eigentlich Jungen seien.

Offenbarungsverbot zwingt zu Realitätsleugnung und Geschichtsklitterung

Das im Selbstbestimmungsgesetz verankerte „sanktionsbewehrte Offenbarungsverbot“ soll zur Verleugnung der Realität und zu Geschichtsklitterung zwingen. Damit wird das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt. Wer Männer, die sich per Sprechakt zu Frauen machen, als Männer benennt, hat mit Strafe zu rechnen. Selbst das Vorleben eines solchen Mannes kann nicht oder nur erschwert mehr rekonstruiert werden, da ihn offizielle Dokumente als Frau ausweisen. Straftäter, vor allem Wiederholungstäter, können sich so der Strafverfolgung entziehen, wie die Erfahrung in Ländern zeigt, die bereits ein Self Identification Law oder „Selbstbestimmungsgesetz“ haben.

Daten der Bevölkerungsstatistik werden verfälscht

Die Daten der Bevölkerungsstatistik (Zensus) werden verfälscht, wenn bei der Frage nach dem Geschlecht eine „Genderidentität“ genannt werden kann. Eine zuverlässige geschlechtsbezogene Datenlage ist jedoch die Voraussetzung für zahlreiche rechtliche Regelungen, die Frauen und Männer unterschiedlich betreffen.

Opfer-Täter-Statistiken geraten zur Farce

Weil Männer, die sich selbst zu Frauen erklären, dadurch juristisch als „Frauen“ gelten, verfälscht dies alle geschlechtsspezifischen Statistiken. Auch Strafregister und Opfer-Täter-Statistiken werden zur Farce, weil – wie in Kanada geschehen – in den Medien zum Beispiel über eine „pädokriminelle Täterin“ berichtet wird, die in Wirklichkeit ein Mann ist, der behauptet, eine Frau zu sein.

Keine medizinischen Gutachten, aber gesetzliche Krankenkassen sollen zahlen

Die Kosten für „geschlechtsangleichende“ Eingriffe in gesunde Körper sollen – anders als bislang – ohne Diagnose oder medizinische Begutachtung von den gesetzlichen Krankenkassen voll übernommen werden. Dabei handelt es sich um schwerste Eingriffe verbunden mit lebenslangen Hormongaben und daraus resultierende Folgebehandlungen. Das heißt, alle gesetzlich Versicherten würden diese Kosten über ihre Krankenkassen-Beiträge mitfinanzieren. Dies ist zwar nicht im Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz verankert, aber im Koalitionsvertrag der Ampelparteien, und soll mit überarbeiteten Leitlinien vom Gesundheitsministerium umgesetzt werden.

„Transaffirmative“ Beratungen sind keine ergebnisoffenen Beratungen

Die mit dem Selbstbestimmungsgesetz angekündigte „Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote“ bedeutet: Erstens würden Beratungen vor allem in „Peer-to-Peer“-Situationen stattfinden. Das heißt, die wesentliche Qualifikation einer Beraterin oder eines Beraters bestünde darin, selbst eine „Transgender-Person“ zu sein. Zweitens sollen Aufklärungs- und Beratungsangebote ausschließlich „transaffirmativ“ erfolgen. Das heißt, die Vorstellung von einem „Transsein“ darf nicht hinterfragt, sondern nur bestärkt werden. Die Beratungen sind also nicht ergebnisoffen, sondern ein Hinführen in die „Transition“. Damit wird nicht nur das Recht auf freie Meinungsbildung, besonders das von Kindern und Jugendlichen, eingeschränkt, ihre körperliche Unversehrtheit wird gefährdet.

Transaffirmative Aufklärungsangebote basieren auf Geschlechterstereotypen und widersprechen damit explizit dem Artikel 10 der UN-Frauenrechtskonvention. Auch Deutschland hat sich verpflichtet zur „Beseitigung jeder stereotypen Auffassung in Bezug auf die Rolle von Mann und Frau auf allen Bildungsebenen und in allen Unterrichtsformen durch Förderung der Koedukation und sonstiger Erziehungsformen, die zur Erreichung dieses Zieles beitragen, insbesondere auch durch Überarbeitung von Lehrbüchern und Lehrplänen und durch Anpassung der Lehrmethoden“.

Eltern verlieren Einfluss auf Wohl ihrer Kinder

Mit Einführung des sog. Selbstbestimmungsgesetzes können Kinder ab 14 Jahren, die ohne Zustimmung ihrer Eltern auf den „Trans-Zug“ aufsteigen wollen, deren Votum per Familiengericht aushebeln. Die Eltern haben keinen Einfluss mehr auf die körperliche Unversehrtheit und das Wohl ihrer Kinder. Sie können ihrer Verantwortung nicht mehr nachkommen und ihre Kinder nicht mehr vor Entscheidungen bewahren, deren Folgen diese später oft bereuen, wie die steigende Zahl von sogenannten Detransitionern bzw. Regrettern zeigt.

Für Kinder bis 14 Jahren wird es den Eltern ermöglicht, deren Geschlechtseintrag festzulegen. Somit haben bei Neugeborenen nicht mehr Ärztinnen und Ärzte oder Hebammen das letzte Wort bei der Feststellung des Geschlechts, sondern die Eltern. Sie können damit also auch einen neugeborenen Jungen als Mädchen oder ein Mädchen als Jungen ins Geburtenregister eintragen lassen.